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Selbstbewusstes Eintreten für europäische Werte wird zur Notwendigkeit werden

| 30. November 2017 | Keine Kommentare
Kategorie: Editorial, Fazit 138

Vor zwei Wochen hat ein Frankfurter Gericht festgestellt, dass es Kuwait Airways nicht »zumutbar« sei, einen israelischen Passagier zu befördern. Nicht zumutbar, weil dies bedeuten würde, dass die Flugline des Golfemirates gezwungen gewesen wäre, kuwaitisches Gesetz zu brechen. Dieses Gesetz besagt, keine Staatsbürger Israels transportieren zu dürfen; Und reiht sich damit ein in islamischen Antisemitismus, der etwa in sechzehn mehrheitlich islamischen Ländern überhaupt eine Einreise von Israelis verbietet oder in acht solchen Ländern, wo all jene Menschen nicht willkommen sind, die auch nur einen Stempel Israels im Pass haben.

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Die Reaktionen auf dieses Urteil blieben überschaubar. Von Lichterketten auf Flughäfen oder Protestkundgebungen vor Botschaften ist nichts bekannt. Nur Mathias Döpfner hielt in einem deutlichen Kommentar »den Atem an« und sieht sich an Auschwitz und Entebbe 1976 (Entführung einer Air-France-Maschine wo die Verbrecher nur die jüdischen Passagiere als Geiseln behielten) erinnert. Zudem meint er einen »Beginn der Unterwerfung« zu erkennen. Ob dem so ist, vermag ich wenig zu beurteilen, jedenfalls erscheint mir die Frankfurter Rechtssprechung mehr als krude. Als strikt wirtschaftsliberal eingestellt, ist mir zwar grundsätzlich jede Einschränkung der Vertragsfreiheit suspekt, wir haben da aber über die letzten Jahre unter dem Banner der »Antidiskriminierung« schon so viel an Freiheit verloren, und soviele Gruppen unter Diskriminierungsschutz gestellt, dass die Gerichtsargumentation, es handle sich hier ja um alle Bürger eines Staates und damit um keine Benachteiligung einer speziellen Gruppe (religiöser, ethnischer oder sonstiger Natur) geradezu als ein Hohn erscheint.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, mir ist jeder Unternehmer, der meint, er möchte mit blonden Frauen keine Geschäfte machen suspekt, nur hätte ich in »meiner Welt« kein Problem damit. Zum Einen bereinigt ein freier Markt schonungslos solche Dummheit und zum Anderen bin ich überzeugt, dass Gesetze Verbrechen und nicht widerwärtiges Benehmen verbieten sollen. Die schon erwähnten Antidiskriminierungsauswüchse lassen solche Ansätze aber (derzeit) obsolet erscheinen, also ist der Richterspruch nichts anderes, als kuwaitischen – gesetzlichen – Antisemitismus auch in der Bundesrepublik wirksam werden zu lassen. Dass es auch anders geht, zeigt ein – auch von Döpfner angesprochenes – Beispiel aus den Vereinigten Staaten, dort hatte man in einem ähnlichen Fall Kuwait Airlines vor die Alternative gestellt, entweder Isrealis zu befördern, oder den Flugbetrieb New York–London einzustellen. Die Verbindung wurde beendet.

2015 hat die damalige Integrationsbeauftragte der bundesdeutschen Regierung Aydan Özoguz ein Strategiepapier verfasst, in dem vom »fundamentalen Wandel«, den unsere Gesellschaft erleben würde, die Rede war. Dieser Wandel würde »anstrengend und mitunter schmerzhaft« sein und »das Zusammenleben müsse täglich neu ausgehandelt werden«. Dieser Humbug, der mich damals schon mehr als irritierte, ging in den folgenden Monaten durch die massenhafte Aufnahme von Flüchtlingen weitgehend unter, scheint aber nun unangenehme Realität zu werden. Wie 2015 bin ich auch 2017 selbstverständlich davon überzeugt, in einem Land zu leben, in einem tollen Europa zu leben, dessen Kernqualität (unter anderen) gerade jene ist, dass wir durch Rechtssicherheit eben nicht dazu gezwungen sind, »unser Zusammenleben täglich neu auszuhandeln«. Wie sich das in Problembezirken in Berlin, Hamburg oder Ruhrgebiet darstellt, kann ich aus der Ferne nur schwer beurteilen, einfacher scheint es dort jeden Tag nicht zu werden.

Falsch verstandene Toleranz und ein viel zu wenig klares Auftreten der eigenen Kultur führen zu Problemen, für die Migranten – wenn überhaupt – erst in zweiter Linie verantwortlich zu machen sind. Ja was sollen sich denn muslimische Zuwanderer Gedanken über Probleme mit Antisemitismus in ihrer Herkunftsgesellschaft (statistisch zigfach bestätigt) und in ihrer neuen Heimat machen, wenn ein hessisches Landgericht verordnet, dass Juden als Passagiere unerwünscht sein dürfen. Wenn wir dieses Selbstbewusstsein (auch in anderen Rechtsmaterien wie Kinder- oder Mehrfachehen!) nicht aufbringen, dann haben wir die Unterwerfung verdient.

Editorial, Fazit 138 (Dezember 2017)

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