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Setzen wir das soziale Klima in Österreich nicht leichtfertig aufs Spiel

| 29. Juni 2018 | Keine Kommentare
Kategorie: Editorial, Fazit 144

Das Vorhaben der Regierung, die Arbeitszeitregelungen zu reformieren – Stichwort Zwölfstundentag – sorgt für immer mehr Diskussionen. Langsam verdichtet sich auch der Eindruck, dass die Koalition hier etwas zu nachlässig an die Umsetzung herangegangen ist bzw. herangehen wollte.

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Dass etwa Gewerkschaften und Arbeiterkammer gegen ein solches Vorhaben wettern, ist zwar lange noch kein Beleg dafür, trotzdem stimmt es merkwürdig, dass Kurz und Strache ihre Vorstellungen offenbar an den Sozialpartnern vorbei durchziehen woll(t)en. Mittlerweile liest man, dass »die Front der Befürworter zu bröckeln« beginne. Sowohl der IV-Präsident Georg Kapsch als auch der designierte WK-Generalsekretär Karlheinz Kopf haben bei »Im Zentrum« nämlich bestätigt, dass es bei Gleitzeitregelungen zu Verlusten für Arbeitnehmer kommen kann. Und regten Nachbesserungen an.

Was bekannt ist, soll die Arbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden pro Tag sowie von 50 auf 60 Stunden pro Woche erhöht werden. Das ist schon derzeit möglich, die notwendige Zustimmung durch den Betriebsrat soll aber entfallen. Was Überstunden betrifft, soll man weiterhin entweder mehr Geld oder Zeitausgleich bekommen. Der 50-prozentige Überstundenzuschlag soll in Hinkunft aber nur gelten, wenn der Arbeitgeber dies extra angeordnet hat. Für freiwillige Mehrarbeit gibt es weiterhin keinen Zuschlag. Und hier greift die Kritik durchaus, weil es einen Graubereich zwischen freiwilliger und angeordneter Arbeit geben kann. (Und wohl auch immer geben wird.) Im Tourismus gehen die Pläne noch etwas weiter, hier soll die Erholungsphase zwischen zwei Schichten von elf auf acht Stunden verkürzt werden.

Grundsätzlich dürfte das geplante Gesetz, das ohne Begutachtungsphase Anfang Juli beschlossen werden soll, nun keines sein, das unseren Sozialstaat ins Wanken bringt. Die schon angesprochene Nichteinbeziehung der Sozialpartner in die Verhandlungen und auch der geplante kürzeste Weg durchs Parlament sind aber eine Steilvorlage für Opposition und Arbeitnehmervertreter und wirken ausnehmend voreilig und unüberlegt. Warum macht man in einer so heiklen Thematik solch unnötige Fronten auf?

Denn mir erscheinen viele der kritischen Stimmen zur gegenständlichen Gesetzesänderung überzogen. Das beginnt bei der SPÖ, deren Vorsitzender in seinem 2017 vorgelegten »Plan A« ja auch dem »Zwölfstundentag« das Wort redete. Gewerkschafter und Arbeiterkämmerer lasse ich im Wesentlichen übrigens außen vor. Deren ureigenster Aufgabe, dem Lobbyieren in Sachen Arbeitnehmerschutz, sollen sie natürlich nachkommen. (Und selber Unternehmer werden mir Anliegen von Arbeitnehmern immer wichtig sein.) Die ins Treffen geführten »Experten« aber, die kann ich nur mehr wenig hören, geschweige denn viele ihrer Argumentationen nachvollziehen. So vernehme  ich – die letzten Wochen verstärkt – dass nach zwölf Stunden Arbeit eine Ruhephase von zwei bis drei Tagen notwendig sei, um nicht an Belastungssyndromen zu erkranken. Und nocheinmal darf ich auf mein Unternehmertun hinweisen, ich bin es bald dreißig Jahre: Selbstverständlich gibt es Zeiten, wo ich auf deutlich mehr als 50 (oder auch 60) Wochenstunden gekommen bin. Ohne danach Urlaub gemacht zu haben. Oder wenn ich als Vater an die Obsorge für Kinder denke; es würde keine Eltern mehr geben, wenn diese Drei-Tage-Ruheregel ernsthaft Gültigkeit hätte.

Gleichzeitig bin ich mir aber bewusst, dass es – nehmen wir etwa die bloß acht Stunden Erholung im Tourismus – jedenfalls auch Branchen und Beschäftigungsverhältnisse gibt, wo Mitarbeiter unter besonderem Druck stehen. Sei das jetzt schwere körperliche Arbeit oder enormer psychischer Stress. Daher wäre die Regierung gut beraten, das ohnehin erst im nächsten Jahr in Kraft tretende Gesetz nochmals mit den zuständigen Gremien zu beraten, um ein allen Beteiligten entsprechendes Ergebnis zu erzielen. Wenn dann die Sozialdemokraten auch noch aufhören, ständig vom »Konzernkanzler Kurz« oder vom »Arbeitnehmerverräter Strache« zu sprechen, wäre das der Sache weiter dienlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nur gemeinsam existieren und machen in Österreich insgesamt seit Jahrzehnten gemeinsam sehr gute »Arbeit«. Setzen wir das nicht leichtfertig aufs Spiel.

Editorial, Fazit 144 (Juli 2018)

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