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Mathematik der Gerechtigkeit. Zurück zur Solidarität

| 25. Oktober 2011 | Keine Kommentare
Kategorie: Fazit 76, Fazitthema

Gerechtigkeit ist Glück. Das unterstellte zumindest der Verfassungsrechtler Hans Kelsen. Er hat Gerechtigkeit als eine mögliche gesellschaftliche Ordnung beschrieben, also als eine Variante des  Umgangs miteinander, und er argumentiert in seinem kleinen Büchlein „Was ist Gerechtigkeit“ (1953) vor allem, warum das Streben nach Gerechtigkeit – bei aller Schwierigkeit sie zu definieren – wesentlich für den funktionierenden Zusammenhalt einer Gesellschaft ist. Und er ist nicht der Erste, der diese Notwendigkeit der Gerechtigkeit erkennt.

Gleichheit und Freiheit, diese beiden oft widersprüchlichen Paradigmen, wurden nicht ohne Grund bereits von den französischen Revolutionären durch den Begriff der Brüderlichkeit ergänzt – mit einem moderneren und gendergerechten Wort kann man von Solidarität sprechen. Durch sie werden die Widersprüche zusammengehalten, die Freiheit und Gleichheit automatisch auslösen. Vor allem wenn es ganz konkret und eingeschränkt um die materielle Freiheit geht, also darum, dass jeder so viel Geld verdienen darf, wie er will und auf welchem (legalen) Wege – denn vor dem Gesetz sind alle gleich und sollen die gleichen Möglichkeiten haben, ihr Geld zu verdienen. So wie sie auch die Freiheit haben, es auszugeben
Die Solidarität trägt dazu bei, dass derjenige, der viel verdient, zum Wohle der Gleichheit etwas abgibt, während derjenige, der wenig verdient, anerkennt, dass er die gleichen Möglichkeiten hatte, wie jener, der viel verdient, und es diesem deshalb ohne Neid zugesteht. So weit der vereinfachte Idealfall.

Es gibt aber immer einen Blickwinkel, von dem aus betrachtet die Welt äußerst ungerecht ist. Im Normalfall ist es der eigene. In einer demokratischen und sozialen Marktwirtschaft müssen wir diesen persönlichen Blickwinkel bei der Frage nach gesellschaftlicher Gerechtigkeit  vernachlässigen. Der menschliche Egoismus mag als Antrieb zur Leistung brauchbar sein, für die Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Fragen ist er untauglich. Nur wenn wir die Perspektive des Nachbarn, des Gegenübers, des „anderen“ einnehmen, können wir Gesellschaft verstehen – so schwer dies manchmal fällt. In der aktuellen Debatte um eine höhere Besteuerung von Vermögenden ist davon nichts zu spüren – jeder versucht, die für sich selbst beste Position zu vertreten, und die Politiker bauen Bollwerke für ihre vermeintliche Klientel. Dass zunehmend mehr Vermögende in den USA und in Deutschland ihre Bereitschaft ausdrücken, mehr Steuern zu zahlen, ist dabei leider noch eine häufig ignorierte Randerscheinung.

Statt theoretisch verpackter Egoismen sollte also die Frage nach gesellschaftlicher Gerechtigkeit wieder in den Mittelpunkt rücken. Die Reichen sollten berücksichtigen, wie ihr Reichtum in den Augen der Geringverdiener aussieht. Diese sollten nicht vergessen, dass Vermögen durch Leistung entsteht – ohne Frage ist das alles von Zufällen, günstiger Geburt und dem richtigen Zeitpunkt abhängig, zu dem man am richtigen Ort sein muss. Trotz aller Ungerechtigkeiten gilt noch immer ein Prinzip als Rechtfertigung für unsere soziale und freie Marktwirtschaft: Arbeit lohnt und je mehr man arbeitet, umso mehr lohnt es sich. Die ausnahmsweise Unterstützung durch den Staat bei Arbeitslosigkeit ist die schlechte Alternative zur lohnenden Erwerbstätigkeit. Auch dies gehört zum vereinfachten Idealfall.

Ohne diese Voraussetzung der Solidarität würde es unsere Gesellschaft zerreißen, niemand würde mehr arbeiten und jeder, der Vermögen hätte, sähe sich mit Misstrauen konfrontiert. So weit ist es noch nicht gekommen, aber die Zweifel daran, ob es gerecht zugeht, nehmen auch in Österreich zu – und im gleichen Maße nimmt die Solidarität ab. Das gegenseitige Verständnis geht immer mehr verloren: Unsinnige und zu hohe Staatsausgaben führen ebenso zu halblegalen Formen der Steuervermeidung oder gar illegaler Steuerhinterziehung wie eine zu geringe Differenz von Nettolohn zu Mindestsicherung.

Das führt zu begründeter Empörung und dem subjektiven Eindruck, dass Geld eben nicht nach dem Prinzip der Leistung fließt, sondern einer unanständigen und vor allem ungerechten Willkür unterliegt. Deshalb sind immer weniger Menschen motiviert zu arbeiten und Steuern zu zahlen. In die Staatskasse fließt weniger Geld und gleichzeitig muss mehr ausgegeben werden. Ein Kreislauf der Unwirtschaftlichkeit und Missgunst, in dem Wählerstimmen eine wichtigere Währung geworden sind als Arbeit.
Brennende Autos in Berlin oder geplünderte Geschäfte in London sind da nur die punktuellen Ausbrüche, die deutlich zeigen, wie viel gewaltsames Potenzial dieses Gefühl der Ungerechtigkeit hat. Es ist ein brutaler Ausbruch aus jener Trägheit, die so gern als soziale Hängematte oder römische Dekadenz bezeichnet wird. Aber weil sich Arbeit im niedrigen Einkommensbereich kaum  lohnt, wird randaliert, da lässt sich zumindest ein iPod erbeuten. Das ist der vereinfachte Worst Case, der negative Blick auf den Ist-Zustand.

Statt eines solidarischen Vertrauensgrundsatzes, also der Annahme, dass jeder sein Vermögen redlich verdient hat und niemand aus Faulheit keine Arbeit annimmt, herrscht längst ein  „Misstrauensgrundsatz“: Wer nicht arbeitet, gilt als Sozialschmarotzer, wer Geld hat als Verbrecher – sichtbar wird das in der permanenten Verwendung der Ironisierung der Unschuldsvermutung, die – und so schließt sich der Kreis – aus dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz hergeleitet wird.  Der Staat hechelt den wenigen berechtigten Misstrauensfällen (Grasser, Meischberger, Kartnig, …) hinterher und ist gleichzeitig damit überfordert, seine bisherige (Steuer-) Struktur so zu adaptieren, dass gesellschaftliche Solidarität unter den Nicht-Kriminellen wieder möglich ist. Und diese stellen noch immer die überwiegende Mehrheit, auch wenn das in der Aufregung gern vergessen wird.

Damit vertrauenserfüllte Solidarität (wieder) möglich ist, braucht es neben einer funktionierenden Strafverfolgung ein gleichzeitiges und vor allem bedingungsloses Zurücknehmen der eigenen Interessen und einen Blick für die gesamtgesellschaftliche Perspektive. Und zwar von all ihren Teilnehmern. Dazu gehört der Staat ebenso wie die Vermögenden, die diesen Staat durch ihre Unternehmen und ihre Investitionen erst möglich machen. Dazu gehören die Arbeiter, Angestellten und Selbstständigen, die den Erfolg dieser Unternehmen erwirtschaften und den größten Anteil am Steueraufkommen haben. Dazu gehören aber auch jene, die aktuell nicht in Lohn und Brot stehen, sondern deren potenzielle Leistung (als Arbeiter und als Steuerzahler) der Gesellschaft – welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung steht. Der linke Vordenker Robert Misik hat das in seinem Buch „Politik der Paranoia“ (Aufbau-Verlag 2009) präzise dargestellt – politisches Konsequenzen hatte der von ihm dargestellte „ökonomische Unsinn der Ungleichheit“ aber bisher keine.

Das diese Ungleichheiten bestehen, ist offensichtlich – auch wenn viel über die tatsächlichen Zahlen gestritten wird. Wer hat wie viel, ist die zentrale Frage dahinter – hat jemand zu viel? Und darf er das auch noch behalten?
Diese Verhältnisse, vor allem das eine, häufig zitierte, Prozent, dem etwa ein Drittel des Vermögens gehört, sorgen für die aktuelle Debatte um eine „Reichensteuer“, die in irgendeiner Form das Vermögen stärker besteuern soll. Nicht nur bei der Frage danach, ob das eine sinnvolle Maßnahme ist, sondern auch bei der Frage, wie man Vermögen besteuern soll, ohne dass es konjunkturschädigend ist, gehen die Meinungen weit auseinander.

Wahrscheinlich weil wir so wenig über „die Reichen“ wissen. Keiner weiß so wirklich, ab wann man dazugehört, und selbst wenn man wie Pharma-Unternehmer und Ex-minister Martin Bartenstein zu den 100 wohlhabendsten Österreichern zählt, nennt man sich selbst lieber  „Mittelstand“.
Die Rechnung mit den Reichen ist eine Gleichung mit zwei Unbekannten: Ab welchem Betrag X ist man reich? Und wie viel Geld Y gehört eigentlich zum Vermögen der Einzelnen? Während der Mittelstand fast jeden Euro abrechnen muss, liegen für die Vermögen der Reichsten nur Schätzungen vor. Detaillierte Statistiken gib es nur für niedrige Einkommen und Vermögen.

Die berühmte Liste des Forbes Magazin schätzt den Red-Bull-Besitzer Dietrich Mateschitz auf etwa 5 Milliarden Dollar, in heimischen Rankings aus dem Jahr 2009 sind es noch 1,9 Milliarden Euro. Ähnlich geht es Karl Wlaschek – dem Billa-Gründer, der gerade das Schloss Velden am Wörthersee gekauft hat. Sein Vermögen liegt angeblich irgendwo zwischen 3 und 4,5 Milliarden Euro.
Nichts Genaues weiß man also über „die Reichen“. Vor allem weiß im Moment kaum jemand, wie man mit ihnen umgehen soll. Die Argumente, die im Moment in Deutschland, Frankreich, Amerika, Portugal und eben auch Österreich angeführt werden, pendeln zwischen der Angst, die wichtigsten Steuerzahler aus dem Land zu vertreiben, und der Hoffnung, noch etwas mehr von ihnen für die Staatskasse zu bekommen. Zum neuen Paradigma der europäischen Politik, das im Stabilisieren der Haushalte auf eine Maximalverschuldung von 60 % des BIP besteht, braucht es neben einer Ausgabensenkung nämlich auch neue Einnahmen. Und weil niemand genau weiß, wie viel die Reichen haben, kann kaum einer sagen, was da zu holen ist. Reichen die Reichen?
Und vor allem: Wie nehmen, wenn nicht stehlen? Vermögenssteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer oder eine höhere Einkommenssteuer?

Darüber, wie genau eine Vermögenssteuer aussehen soll und was sie finanziell bringen könnte, gibt es kaum ausführliche Pläne – erst recht nicht vom zuständigen Finanzministerium, denn die dort amtierende Ministerin Maria Fekter (ÖVP) blockt die Debatte um eine mögliche Vermögensbesteuerung damit ab, dass es sich um eine Nebelgranate handle. Bei den Reichen sei nichts zu holen, ohne den Mittelstand zu belasten. „Nichts“ – das ist definitiv falsch, auch aus der fiskalischen Sicht der Ministerin. Abhängig davon, welche Form des Vermögens ab welcher Höhe besteuert wird, lassen sich unterschiedliche Beträge erwarten.

Denn obwohl Österreich bei der Abgabenquote, also dem Anteil der Steuern am gesamten Geldverkehr, mit 44 Prozent im Spitzenfeld liegt (hinter Belgien, Dänemark und Schweden), sind wir bei den vermögenswirksamen Anteilen am Steueraufkommen unter den Schlusslichtern im OECD-Raum. Gerade einmal 44 Millionen Euro wurden 2010 an Vermögenssteurn eingenommen – die Einkommenssteuer brachte im Vergleich dazu über 34 Milliarden. Damit liegt der Anteil dieser vermögenswirksamen Steuern laut OECD (Bericht 2007) bei 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). In Frankreich sind es 3,5 Prozent und in Großbritannien gar 4,5 Prozent. Dabei kommen die Franzosen mit einem progressiven Steuersatz aus, der sich zwischen 0,55 Prozent und 1,8 Prozent bewegt – beginnend bei einem Vermögen von 770.000 Euro und mit zahlreichen Ausnahmen für Pensionsfonds, Unternehmensvermögen und Ähnlichem.

Doch wie viel ist bei den Reichen hierzulande zu holen – wenn wir davon ausgehen, dass dies sinnvoll wäre? Bundeskanzler Werner Faymann will laut Kronen Zeitung bis zu zwei Milliarden durch neue Steuern auf Grund und Boden und Gruppenbesteuerungen (Unternehmen) einnehmen, Staatssekretär Andreas Schieder sprach zumindest im vergangenen Jahr noch von einer Börsenumsatzsteuer, die jährlich 350 Millionen Euro bringen sollte. Doch Bewegung in dieser Sache zeichnet sich nicht ab. Im Gegenteil: Finanzministerin Maria Fekter kontert mit einem radikalen Gegenkurs und will durch eine Anhebung der Beitragsgrenze für den höchsten Steuersatz sogar weniger Steuern von jenen, die über 60.000 Euro (aktuelle Grenze für den Spitzensteuersatz) im Jahr einnehmen.

Die konkreten Berechnungsmodelle für Österreich sind rar oder gut unter Verschluss. Die öffentlich zugänglichen Berechnungen werden nur von den Befürwortern einer höheren Vermögenssteuer angestellt, unter anderem von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA).

Diese geht von einer progressiven Vermögenssteuer aus, die zwischen 0,25 % und 1,45 % liegt und ab einem Vermögen von 500.000 Euro pro Haushalt zu zahlen wäre. Der bis zur Erschöpfung zitierte „Häuslbauer“ muss also erst zahlen, wenn sein Häusl einen Wert hat, der diesen Freibetrag übersteigt.
Insgesamt erhofft sich die Gewerkschaft durch ihren Vorschlag rund vier Milliarden Euro jährlich. Ein Teil soll gleich wieder in die Senkung des niedrigsten Steuersatzes von 36,5 auf 25 % fließen – insgesamt handelt es sich also um eine mögliche Umsetzung des häufig formulierten Prinzips, dass weniger Steuern auf Arbeit und mehr Steuern auf Vermögen angerechnet werden sollen.

Ein weiteres Modell stammt von Stephan Schulmeister, dem Gesprächspartner im letzten Fazitgespräch (August/2011). Er schlug mit den Zahlen aus 2004 vor, einen einheitlichen Steuersatz von 0,5 Prozent auf alle Vermögen ab 100.000 Euro (pro Person) zu erheben und schätzte die so ermöglichten Einnahmen auf knapp 3 Milliarden Euro. Mit einer zusätzlichen progressiven Steuer auf Erbschaften und Schenkungen (zwischen 3 % und 20 %) sollte eine weitere Milliarde eingenommen werden.

Die möglichen Einnahmen aus einer Vermögenssteuer – Einkommen bleibt bei allen Berechnungen unangetastet – bewegen sich also zwischen zwei und fünf Milliarden. Der Investitionsrückgang oder gar die Abwanderungen von Unternehmen werden bei beiden Varianten ebenso wenig berücksichtigt wie die Weitergabe der Steuererhöhungen über die Preise an die in- und ausländischen Verbraucher. Können sie auch nicht, denn die Schwierigkeit der Steuerpolitik ist ihre Unberechenbarkeit – trotz aller Zahlen gibt es zu viele Unbekannte. Die größte ist wohl das Verhalten des Menschen. Aber die Sanierung der Staatshaushalte mit dem Geld der Vermögenden durch eine vermeintlich gemeinnützige Enteignung ist nicht das einzige Motiv einer stärkeren Besteuerung dieser Gruppe. Neben dem umstrittenen fiskalischen Argument, was den nun eine Reichensteuer einbringen würde, gibt es auch ein moralisches Moment in dieser Debatte, das sich nicht mit dem Begriff der Neiddebatte abtun lässt. In einem Klima von wöchentlich enthüllten Skandalen, zuletzt um die Telekom, erodiert der mehrheitliche Glaube, dass die Reichen ihr Vermögen „verdient“ haben. Nicht ohne Grund hat dieses Wort eine Bedeutung, die über das reine Erwirtschaften des Vermögens hinausgeht. Es gibt auch ein berechtigtes soziales Bedürfnis, dass Reichtum auf moralisch und erst recht juristisch tadellose Weise entstehen soll. Für die Mehrheit der „Reichen“ wird dies auch nach wie vor der Fall sein (Vertrauensgrundsatz) und die mediale Konzentration auf die wenigen „schwarzen Schafe“ zeichnet hoffentlich ein schiefes, aber selbstverständlich nötiges Bild, das, wenn die unlauter zustande gekommenen Reichen nach Recht und Gesetzt bestraft sind, wieder gerade gerückt wird. Und sollte für ein Wiedererstarken der Solidarität eine Reichensteuer nötig sein – und das scheint bei der aktuellen öffentlichen Debatte der Fall –, dann ist das ein viel gewichtigeres Argument als das fiskalische.

Eine Verknüpfung von moralischem und ökonomischem Argument stellte Anfang September Martine Dornier-Tiefenthaler (Dornier-Werke) her: „Die Art, wie sich Liquidität in den Händen weniger sammelt, die es dann dem Kreislauf von Warenproduktion und Konsum entziehen, sollte man nach sorgfältiger Prüfung einen Riegel vorschieben, statt auf Emotionen Arm gegen Reich zu bauen.“ So lange Vermögen also im Wirtschaftskreislauf aktiv ist und Güter und Arbeitsplätze schafft, soll es zulässig sein, denn dann profitieren alle davon – wenn es aber zur bloßen Vermögensanhäufung oder gar für windige Spekulationen verwendet wird, soll der präzise Hammer des Fiskus zuschlagen. Die Voraussetzung, dass man sich in Österreich bald wieder wie im Land der Seligen fühlen kann (und dazu gäbe es trotz aller Ungerechtigkeiten und Probleme genügend Gründe), ist die eingangs erwähnte Solidarität. Nicht verstanden als sozialistischer Kampfbegriff, der höhere Steuern für Besserverdiener rechtfertigt, sondern als Vertrauensgrundsatz, mit dem man sich innerhalb einer Gesellschaft begegnet und aus dem sich eine gesellschaftliche Pflicht (und keine sozialistische) ableitet, dass jeder seinen Beitrag leistet. Sei es durch die Bereitschaft zu arbeiten. Sei es durch seine Steuerabgaben und Investitionen in eine (lokale) Realwirtschaft. Aufgabe des Staates ist es, dabei eine Balance zwischen allen drei Gruppen herzustellen. Nicht primär, indem er gleich viel einnimmt, wie er verteilt, sondern indem er Bedingungen schafft, die Einkommen für alle möglich machen.

Es muss für den Einzelnen möglich sein, so viel Vermögen zu haben, dass dadurch Arbeitsplätze entstehen und möglichst viele Menschen eine Erwerbsarbeit wahrnehmen können. Der Staat muss dieses Einkommen so durch Steuern belasten, dass er jenen ohne Arbeit ein sicheres Leben finanzieren kann, ohne dass sie die (finanzielle) Motivation zur Arbeit zu verlieren. Und der Einzelne, der es nicht zu Vermögen bringt, muss das Gefühl haben – so unbestimmt es ist, so berechtigt ist es doch –, dass es dabei gerecht zugeht. Das sind die Parameter, die unsere Gesellschaft zusammenhalten. Und das ist langfristiger sogar noch wichtiger als die Staatsverschuldung.

Titelgeschichte Fazit 76 (Oktober 2011)

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