Anzeige
FazitOnline

Tandl macht Schluss (Fazit 132)

| 27. April 2017 | Keine Kommentare
Kategorie: Fazit 132, Schlusspunkt

Intelligenter Kombilohn statt einer Mindestsicherung Nachdem zuerst nur die Industriekonjunktur angezogen hat, macht sich nun auch unter Österreichs KMU endlich wieder Optimismus breit; erstmals wird wieder expansiv investiert. Das von unseren Wirtschaftsforschern in Aussicht gestellte Wachstum von knapp zwei Prozent könnte erstmals nicht nur für einen neuen Beschäftigungsrekord sorgen, sondern tatsächlich auch zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit führen. Seit die Grenzen durch die Personenfreizügigkeit geöffnet wurden, ist festzustellen, dass bei uns Beschäftigungsstand und Arbeitslosigkeit kaum noch zusammenhängen. Jene, die – egal, ob zugewandert oder nicht – in der Lage sind, die Voraussetzungen für unsere anspruchsvolle Arbeitswelt zu erfüllen, sind in Beschäftigung. Und jenen Bedauernswerten, die aufgrund ihrer schlechten Qualifikation keine Chance auf einen Job haben, würde selbst ein Wirtschaftswachstum von zehn Prozent nicht helfen. Das Arbeitmarktservice versucht daher, die Qualifikationsdefizite auszugleichen, indem es Betroffene entsprechend weiterbildet. Das gelingt in vielen Fällen mit großem Erfolg. Es gibt aber auch Menschen, die ihre Jobchancen trotz Qualifizierungsmöglichkeiten nicht verbessern können, weil sie gesundheitlich, geistig oder wegen ihrer mangelnden Deutschkenntnisse und Schulbildung nicht dazu in der Lage sind. Zu dieser Gruppe gehören viele arabische Zuwanderer, die seit der großen Flüchtlingswelle zu uns gekommen sind.

Ein Staat, der es sich zur Aufgabe macht, seiner gesamten Bevölkerung ein würdevolles Leben in Arbeit zu ermöglichen, muss für alle da sein und darf sich nicht damit zufrieden geben, einen Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung mit der Mindestsicherung zu alimentieren oder gar darauf zu hoffen, dass Armutsmigranten freiwillig wieder nach Hause fahren.

Doch nicht nur Migranten belasten unsere Sozialkassen. Heute sind beinahe 30 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer, die nur über einen Pflichtschulabschluss verfügen, arbeitslos. Wenn nun tatsächlich ein Mindestlohn von 1.500 Euro brutto kommt, der zur Gänze von den Unternehmen zu bezahlen ist, wird es ohne zusätzliche Maßnahmen so gut wie unmöglich, diese Leute jemals wieder in Beschäftigung zu bringen. Jeder, der sich ernsthaft mit Massenmigration beschäftigt, wird bestätigen, dass Integration nur in der Schule bzw. im Arbeitsleben gelingen kann. Daher müssten die Zuwanderer sehr rasch zum Arbeiten gebracht werden. Die ÖVP-Idee, die Mindestsicherung an eine Arbeitspflicht zu koppeln, hat daher nichts mit sozialer Kälte zu tun.

Die Umsetzung dieses Konzeptes wäre eine wichtige Voraussetzung gewesen, um das Entstehen von Parallelgesellschaften einzudämmen. Leider ist dieser ÖVP-Plan von der SPÖ weitgehend ausgehebelt worden. Die SPÖ hat Angst davor, den bereits bestehenden Niedriglohnsektor noch weiter unter Druck zu setzen, und wird dabei von der Gewerkschaft getrieben. Doch anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, sollten sich Sozialministerium, Gewerkschaft und Arbeitgeber den Problemen stellen. Und zwar indem sie gemeinsam festlegen, wie hoch ein branchenüblicher Mindestlohn maximal sein darf, damit die Unternehmen es wirtschaftlich rechtfertigen können, schlecht qualifizierte Arbeitnehmer anstelle von Maschinen anzustellen. Dieser so festgelegte Mindestlohn mag im Baugewerbe deutlich höher sein als etwa im Dienstleistungsbereich. Der ausverhandelte Lohn müsste jedenfalls über Transferleistungen so weit erhöht werden, dass er jedem Vollzeitbeschäftigten ein menschenwürdiges Auslangen ermöglicht.

Dieser Kombilohn – bestehend aus Arbeitslohn und Transferzahlung – würde auf dem Arbeitsmarkt nicht nur die Nachfrage nach Zuwanderern, sondern auch nach heimischen Arbeitslosen verstärken. 1.500 Euro brutto für eine Vollzeitbeschäftigung wären unter solchen Voraussetzungen angemessen. Das ist nicht nur deutlich mehr als die derzeitige Mindestsicherung, sondern auch sozial verträglicher, weil eine als gerecht empfundene Differenz zwischen Arbeitseinkommen und Sozialhilfe hergestellt wird. Die Mindestsicherung würde dann nur mehr für jene unterhalb des Regelpensionsalters Anwendung finden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, einer Beschäftigung nachzugehen.

::: Hier können Sie den Text online im Printlayout lesen: LINK

Tandl macht Schluss! Fazit 132 (Mai 2017)

Kommentare

Antworten