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Wasser lassen. Geschäft mit dem Wasser?

| 20. Februar 2013 | Keine Kommentare
Kategorie: Fazit 90, Fazitthema

Kenne deine Feinde« lautet eine der ewig gültigen Regeln. Und zwar nicht nur im Krieg. Von denen, die in den letzten Tagen voller Eifer zur Rettung des österreichischen Wassers ausgeritten sind, werden wohl die wenigsten gelesen haben, worum es genau geht. Und das ist in Anbetracht von 98 Seiten verklausuliertem Bürokratensprech auch nicht sonderlich verwunderlich. Die »Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe«, kurz Konzessionsrichtlinie, die seit Tagen alle Wassertrinker des Landes aufregt, wurde bereits im Dezember 2011 von der Kommission entworfen, Ende Jänner 2013 schließlich vom zuständigen Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes abgeändert und zur Entscheidung dem Plenum übergeben. Das ist der übliche Weg, den Gesetze in Brüssel gehen. Nicht zu vergessen sind all die Lobbyisten, die wohl auch in diesem Fall ihre Interessen deponiert haben, und natürlich ist es das legitime Recht jedes österreichischen Politikers, sich für oder gegen diese Richtlinie zu engagieren. Mit irgendwas muss man vor der anstehenden Nationalratswahl schließlich punkten.

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Selten herrschte eine solche Einigkeit: Wasser darf nicht privatisiert werden. Aus lauter Angst vor der eigenen Wankelmütigkeit soll dieses Paradigma sogar Verfassungsrang erhalten. Der Feind ist einmal mehr das böse Brüssel. Vor allem für die beiden Koalitionspartner gilt schließlich, dass sie sich gegenseitig ebenso wenig anpatzen sollten wie die anderen Parteien, wenn sie nach der Nationalratswahl überhaupt noch in einem funktionierenden Zweierbündnis regieren wollen. Zumindest aus diesem Blickwinkel ist die Konzessionsrichtlinie der EU also ein voller Erfolg: Unsere nationale Identität wurde endlich einmal wieder über alle Parteigrenzen hinweg gestärkt. So weit, so gut.
Es gibt nur einen kleinen Schönheitsfehler an dieser Geschichte. In der Konzessionsrichtlinie steht kein Wort davon, dass irgendwer sein Wasser privatisieren müsste. Nur von Griechenland wurde das verlangt, aber auch da ist nicht Brüssel der Bösewicht, sondern die Troika aus Internationalem Währungsfonds, Europäischer Zentralbank und Europäischer Kommission, die in der Privatisierung der Wasserwerke von Athen und Thessaloniki eine Möglichkeit sehen, das Defizit Griechenlands wieder in den Griff zu bekommen. Das hat aber wenig bis nichts mit der Konzessionsrichtlinie zu tun. Diese hat vor allem zum Ziel, dass die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen an private Unternehmen nach klaren Regeln erfolgt. So soll verhindert werden, dass private Unternehmen unter der Hand an lukrative öffentliche Aufträge kommen.

Die Angst vor den Privaten?
Es ist doch einigermaßen überraschend, dass sich so plötzlich eine Anti-Privatisierungsallianz von Attac bis zur ÖVP bildet. Wenn man den Wortmeldungen der letzten Tage folgt, könnte man Angst bekommen, dass Österreich verdurstet, sollte jemals ein Privater seine Finger um die Wasserleitung legen. Dass in Niederösterreich mit der Energieversorgung Niederösterreich, der EVN AG, bereits ein börsennotiertes Unternehmen seine Finger im Spiel hat, gerät da hin und wieder in Vergessenheit. Dabei sollte man doch inzwischen festgestellt haben: Weder sind Privatisierungen per se immer die bessere Lösung noch ist der Staat bzw. die Kommune für alle öffentlichen Aufgaben der beste Unternehmer.
Gerade bei der Wasserversorgung gibt es aber in Österreich kaum etwas auszusetzen. Die Preise sind stabil und niedrig, die Qualität auf konstant hohem Niveau und die Versorgung mit höchster Zuverlässigkeit gesichert; ganz im Gegensatz zu einigen Ländern, in denen die Privatisierung in den 80er Jahren zu weit getrieben wurde (siehe Seite 11). Hierzulande sind Wasser- und Abwassergebühren für viele Kommunen eine zuverlässige Einnahmequelle. »Es lässt sich gutes Geld verdienen«, gab der steirische Landesrat Johann Seitinger unlängst zu Protokoll. Es funktioniert im Großen und Ganzen alles – warum sollte also daran irgendetwas geändert werden.
Es ist allerdings nicht gänzlich abwegig, wenn Kommunen in Finanznöten beim Gedanken daran, wie sie wieder etwas Geld in die Kasse bekommen könnten, an den »Verkauf des Tafelsilbers« denken, im speziellen Fall an den »Verkauf« der Konzession zur Wasserbewirtschaftung. Die Ursache ist in einem solchen Fall aber nicht die EU-Richtlinie, sondern die finanziell prekäre Situation vieler Gemeinden.
Wenn man die Privatisierung der Wasserversorgung verhindern will, muss vor allem verhindert werden, dass diese notwendig wird. Das heißt auch: Die kommunale Wasserwirtschaft muss zumindest so gewinnorientiert agieren, dass sie die notwendigen Investitionen erwirtschaftet. Denn genau das passiert laut Johann Wiedner, dem zuständigen Hofrat für Wasserwirtschaft in der Steiermark, noch nicht ausreichend. Man arbeite zum Selbstkostenpreis und könne dadurch den günstigen Preis anbieten. Wenn eine Kommune aber verhindern will, dass sie bei der nächsten Leitungssanierung, der Erneuerung einer Wasserpumpe oder Ähnlichem neue Schulden machen muss, dann sollten die Gebühren für Wasser lieber jetzt moderat als später exorbitant erhöht werden. Denn eines gilt für den öffentlichen Sektor ebenso wie für den privaten: Es muss sich rechnen. Sonst zahlt der Steuerzahler immer drauf. Entweder weil er die höheren Preise eines Privatanbieters akzeptieren muss oder den niedrigen Wasserpreis des öffentlichen Anbieters nachträglich durch höhere Steuern querfinanziert.

Menschenrecht auf Wasser?
Es ist der Schlachtruf der Privatisierungsgegner, mit dem sie die Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union stoppen wollen. Und in Anbetracht von bislang schon mehr als einer Million Stimmen, die für eine europaweite Bürgerinitiative gegen die Konzessionsrichtlinie gesammelt wurden, stehen die Chancen dafür auch gut. Ja, Wasser ist ein Menschenrecht. Das wurde am 28. Juli 2010 auf Antrag Boliviens in der UN-Vollversammlung beschlossen. Jenes Bolivien, das 2000 von der Weltbank genötigt worden war, einen Teil seiner Wasserversorgung zu privatisieren, was zu massiven Preissteigerungen führte, auf die in der Bevölkerung mit gewalttätigen Ausschreitungen reagiert wurde. Im Jahr 2005 kam es erneut zu Wasserrevolten, weil der französische Suez-Konzern bis zu vier Monatsgehälter für einen Wasseranschluss verlangt haben soll. An diesem Beispiel, wo ein Konzern mit westlichen Gewinnerwartungen (mit Suez waren zwölf Prozent Gewinn vereinbart) auf extreme Armut trifft, wird deutlich, wie wichtig der Zugang zu Wasser ist. So stimmten 122 Länder dem Antrag Boliviens in der UNO zu und erklärten den Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu sanitärer Grundversorgung zum Menschenrecht. Die USA, Kanada, 18 EU-Staaten – darunter auch Österreich – und 21 weitere Länder enthielten sich der Stimme. Damit ist dieser Grundsatz allgemein gültig, lässt sich aber nicht einklagen. Die Konzessionsrichtlinie der EU steht dazu auch in keinem direkten Widerspruch. Denn der Auftrag zur Wasserversorgung liegt in jedem Fall beim Staat bzw. der Kommune. Wenn diese aber die Möglichkeit nutzen will, diese Aufgabe an einen privaten Anbieter auszulagern, dann soll dies nach europaweit gleichen Regeln geschehen.
Trotzdem muss die Bereitstellung von Wasser, die Entsorgung und Aufbereitung von Abwässern finanziert werden. Menschenrecht und Konsumgut lassen sich in diesem Fall nicht voneinander trennen. Und was im Fall des Wassers tatsächlich sehr heikel ist, lässt sich in anderen Branchen leichter nachvollziehen, die ebenfalls von einer solchen Richtlinie betroffen sind oder betroffen sein werden. Dazu gehören zum Beispiel Baugewerbe und Mobilfunk. Zwei Marktbereiche, in denen private Unternehmen mit staatlichen Zulassungen, Lizenzen oder Konzessionen ihrem Geschäft nachgehen können. Der Staat gibt die Regeln vor, das Geschäft selbst betreibt das Privatunternehmen.

Darf auch Wasser einen Markt haben?
Dass Trinkwasser selbst ein öffentliches Gut ist, stellt in Österreich kaum jemand in Frage. Für die Aufbereitung, Zustellung und die Wartung der Leitungen gibt es aber schon heute so etwas Ähnliches wie einen Markt aus Konsumenten und Anbietern. In Anbetracht der regionalen Monopole kann man nur nicht von einem sonderlich dynamischen oder gar umkämpften Markt sprechen. Eine Preisbildung findet auch nicht nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage statt, sondern richtet sich nach den Kosten für die Bereitstellung von Wasser und die Abwasserentsorgung. Und weil Leitungswasser zu unheimlich günstigen Preisen in bester Qualität zugestellt wird, gibt es keinen Grund diese Monopole aufzubrechen,  wie es in anderen Ländern passiert und passiert ist.
In Frankreich sind 80 Prozent der Wasserversorgung durch Konzessionen an Private vergeben, die Preise liegen 30 Prozent über den kommunalen Anbietern und die Akzeptanz ist äußerst gering. Außerdem wurde die Investition in die Leitungen massiv vernachlässigt, etwa 20 Prozent des Wassers gehen durch marode Leitungen verloren. In Großbritannien liegt dieser Wert sogar bei 25 Prozent, die Wasserpreise sind dort proportional mit den Gewinnen der Privatanbieter gestiegen. In London gingen 2005 laut einer Studie der Stadtregierung sogar 40 Prozent des Wassers verloren, um etwa den gleichen Prozentsatz ist die Ausschüttung der Dividende von RWE damals gestiegen. Der deutsche Energiekonzern war bis 2006 Eigentümer des Unternehmens »Thames Water«, hat sich inzwischen aber aus dem Geschäft in London zurückgezogen.
In Istanbul wird Trinkwasser gar nicht erst per Leitung transportiert, sondern es gibt einen lebendigen Markt an privaten Firmen, die das Wasser in 19-Liter-Flaschen entweder an kleinen Kiosken verkaufen oder direkt nach Hause liefern. Wer sich die zwei bis drei Euro pro Flasche, also etwa 15 Cent pro Liter, leisten kann, trinkt lieber das als die gechlorte Variante aus der Leitung. Vor einem Jahr gab es allerdings eine Wasserkrise, weil mehrere Anbieter von günstigem Trinkwasser mit sehr schlechter Qualität publik wurden.
Hier in Österreich stößt man schnell an die Grenzen der Fantasie, wenn man versucht, sich einen funktionierenden Wassermarkt vorzustellen. Da durch eine Leitung immer das gleiche Wasser fließt, kann man nicht zwischen verschiedenen Wässern wählen, das funktioniert schon physikalisch nicht. Beim Strom wird das Problem zumindest dadurch geregelt, dass der Käufer die Quelle des Stromes, also die Art und den Ort der Erzeugung wählen kann. Aber auch da kommt aus allen Steckdosen der gleiche Mix aus Erdöl, Erdgas, Holzbrennstoffen, Wasser-, Kohle- und Atomstrom. Der Konsument wählt nur aus, wer das Geld dafür bekommt. Dafür sind die ideologischen Unterschiede zwischen Grund- und Quellwasser aber zu gering. Solche Gedankenspiele werden sehr schnell ziemlich absurd und machen klar: Wasser ist ein natürliches Monopol, ebenso wie seine Zustellung per Leitung.
Die Menschen, die in diesem Fall vor allem Konsumenten sind, müssten also ihren Wohnort wechseln, um einen anderen Wasseranbieter zu bekommen. Und selbst wenn wir nicht den einzelnen Konsumenten, sondern die öffentliche Hand als Kunde einer Dienstleitung – der Wasserversorgung – verstehen, wird daraus kein funktionierender Markt. Dafür sind die Abschreibungszeiten, die man auf die Infrastruktur hat, einfach zu lang. Die Steiermark hat in den letzten 40 Jahren rund vier Milliarden in Wasser- und Abwasseranlagen investiert. Eine hohe Summe, die sich erst über einen relativ langen Zeitraum von mindestens zehn Jahren rechnet – für gewinnorientierte Unternehmen wird sich das kaum lohnen.

Der Regen bleibt aus
Österreich hat eine privilegierte Lage. Zwar sind wir nicht allzu reich an Bodenschätzen, aber wenn es stimmt, dass »Wasser das Öl des 21. Jahrhunderts« wird, wie es das Wirtschaftsmagazin Fortune zu Beginn des Jahrtausends behauptet hat, dann ist Österreich sehr, sehr reich. Nicht allein, dass schon bisher deutlich mehr Niederschlag fällt, als durch Verdunstung und Verbrauch verloren geht. Auch die Klimaprognosen für die nächsten 80 Jahre sehen für die Wasserschlösser Europas, also Österreich und die Schweiz, wenig Veränderung bei der Niederschlagsmenge. Die gleichen Prognosen sagen für Portugal, Spanien, Italien und Griechenland allerdings einen Niederschlagsrückgang von 40 Prozent voraus. Wenn diese Prognosen nur zur Hälfte stimmen, gibt es ein Problem. Und solang das solidarische Prinzip der Europäischen Union aufrecht bleiben soll, wird es zu einer Aufgabe der wasserreichen Länder werden, die Versorgung ihrer südlichen Partner sicherzustellen und zu unterstützen. Das klingt nach ferner Zukunft. Wer aber sieht, welche Schwierigkeiten zum Beispiel Deutschland hat, seinen Strom vom Norden in den Süden zu bringen, kann sich in etwa vorstellen, auf welche Widerstände ein Leitungsausbau in ganz Europa stoßen wird. Das ändert aber nichts daran, dass diese Aufgabe in den nächsten 30 Jahren gelöst werden sollte.

Fazit
Die Konzessionsrichtlinie ist also nicht so des Teufels, wie sie mitunter dargestellt wurde. Schwierigkeiten bestehen sicherlich in einigen Detailfragen. Vor allem ab welcher Summe eine Ausschreibung nötig wird und ab wann öffentliche Unternehmen, die teilprivatisiert sind, so behandelt werden wie vollständig private Unternehmen. Im Moment sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen, die mehr als 20 Prozent am nicht-kommunalen Markt verdienen, wie Private zu behandeln sind. Eine Stadt, die ihre Konzession an die eigenen Stadtwerke vergibt, müsste im Fall, dass diese 20 Prozent überschritten werden, europaweit ausschreiben. Die Initiative zu einer Privatisierung kann aber immer nur eine Gemeinde, nicht die EU oder die Konzessionsrichtlinie ergreifen. Sie versucht nur, Transparenz in die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu bringen. Und dazu gehört auch, dass private Anbieter sich daran beteiligen können. Nach welchen Kriterien eine Konzession vergeben wird (Nachhaltigkeit, Mindest-Reinvestition etc.), kann ebenfalls die ausschreibende Kommune festlegen. Wer allerdings im Moment in Österreich auf eine solche Idee kommen könnte, ist fraglich. Denn der politische Druck zum Erhalt der öffentlichen Wasserversorgung ist größer als jener der knappen Kassen. Bisher.

Titelgeschichte Fazit 89 (Jänner 2013)

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