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Außenansicht (21)

| 13. April 2021 | Keine Kommentare
Kategorie: Außenansicht, Fazit 171

Religiös motivierter Faschismus der Taliban in Afghanistan. Vor ein paar Tagen kurz vor dem »Internationalen Frauentag«, als in Österreich diskutiert wurde, wie viele Frauen in Vorstandsetagen sitzen und sitzen sollten, wurden in Afgahanistan drei Mitarbeiterinnen eines Fernsehsenders auf offener Straße erschossen. Mursal Habibi, Saadia und Shahnaz: Das sind die Namen dieser drei Journalistinnen, die für den privaten Sender »Enekaas TV« im Osten von Afghanistan gearbeitet hatten. Keine von ihnen wurde älter als 20 Jahre. Von unbekannten Männern wurden sie auf offener Straße erschossen, als sie gerade ihren Arbeitsplatz beim Sender in Dschalalabad verlassen wollten, gab die afghanische Regierung bekannt. Eine vierte Frau wurde schwer verletzt und kämpft im Krankenhaus um ihr Leben.

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Der Polizeichef der Provinz Nangarhar erklärte, einer der mutmaßlichen Täter sei festgenommen worden. Er habe gestanden und sei ein Mitglied der radikalislamischen Taliban. Erst im Dezember war die Enekaas-TV-Moderatorin Malalai Maiwand gemeinsam mit ihrem Chauffeur auf dem Weg zu ihrer Arbeit in Dschalalabad erschossen worden. Sie hatte sich neben ihrer Arbeit auch für mehr Frauenrechte engagiert. Sie war der Ansicht, dass die derzeitigen Friedensgespräche zwischen den Vereinigten Staaten und den Taliban es den islamistischen Fanatikern ermöglichen würde, ihre Herrschaft neu zu etablieren und ihre Vorschriften durchzusetzen.

Hier ein paar Beispiele der Gesetze der Taliban wie sie Frauenrechte entsprechend dem Koran deuten: Bis zum Alter von acht Jahren ist es Frauen untersagt, mit Männern in direktem Kontakt zu stehen, die nicht mit ihnen blutsverwandt oder angeheiratet sind. Frauen sollen nicht ohne einen männlichen Blutsverwandten und ohne Burka auf die Straße. Frauen sollen keine Schuhe mit hohem Absatz tragen, damit kein Mann die Schritte einer Frau hören und dadurch erregt werden könne. Frauen dürfen nicht laut in der Öffentlichkeit sprechen, da kein Fremder die Stimme einer Frau hören soll. Alle Fenster im Erdgeschoß und im ersten Stock sollen zugemauert oder abgeschirmt werden, um zu vermeiden, dass Frauen in ihren Wohnungen von der Straße aus gesehen werden könnten. Ortsnamen, die das Wort »Frau« beinhalten, müssen geändert werden. So wurde etwa der »Frauengarten« in »Frühlingsgarten« umbenannt. Es ist Frauen nicht gestattet, sich auf der Terrasse oder dem Balkon ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses aufzuhalten. Verbannung der Frau von Radio, Fernsehen und öffentlichen Versammlungen jeglicher Art.

In den Städten, die bereits von den Taliban kontrolliert werden, wurden alle weibliche Mitarbeiter in der Verwaltung entlassen, Schulen mit gemischten Klassen geschlossen und den Universitäten verboten, Frauen studieren zu lassen. Kinderehen und Gewalt gegen Frauen und auch Verkauf von Frauen sind an der Tagesordnung. Bestrafungen bei Nichteinhaltung der Gesetze sind öffentlich, meist in Sportstadien und auf Marktplätzen.

Eine Mutter von neun Kindern, die ihren gewalttätigen Ehemann getötet hatte, wurde vor 30.000 Zusehern in einem Sportstadium hingerichtet. Zuvor war sie drei Jahre in Gefangenschaft und weigerte sich bis zuletzt, die Tat zu bereuen. Die neue Regierung in Kabul versucht Diskriminierung und Gewalt durch Gesetze zu verbieten, hat jedoch wenig Einfluss auf ländliche Gebiete, wo Vertreter der Taliban weiter den Alltag kontrollieren. In der Hauptstadt Kabul öffnen zwar neue Schule und auch die Universität ist allen zugänglich, doch hindern tägliche Attentate und Mordanschläge gegen Frauen den Weg in die Normalität.

Am internationalen Frauentag war wenig zu hören und zu lesen von den Zuständen in Afghanistan. Die Frauenbewegungen konzentrieren sich auf die Bedingungen in den westlichen Demokratien und fordern zu Recht einen Ausgleich für die jahrhundertelange »männliche Dominanz«. Eine internationale Solidarität scheint es jedoch kaum zu geben. Was in der »Dritten Welt« passiert, interessiert hier offenbarniemanden.

Dazu kommt eine unerklärbare Zurückhaltung gegenüber der Diskriminierung und Misshandlung der Frauen in Ländern und Gemeinden mit islamischer Mehrheit. Kritik an der Behandlung der Frauen wird seltsamerweise als »Einschränkung« der Religionsfreiheit interpretiert und die Misshandlung der Frauen im Sinne des Korans als Religionsfreiheit verteidigt.

Außenansicht #21, Fazit 171 (April 2021)

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