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Endlich weg aus Sankt Beton

| 2. Juli 2021 | Keine Kommentare
Kategorie: Fazit 174, Fazitthema

Illustration: Adobe-Stock

Eines der kontroversen Langzeitthemen in der steirischen Landespolitik ist der stets wiederkehrende Versuch einer Novellierung der Raumordnungsgesetzgebung. Während in früheren Tagen vor allem Verhüttelung der Landschaft und die Kosten für den Wegebau die Gemüter nicht nur von Umweltschützern erhitzten, so handelt es sich heute um eine komplexe ressortübergreifende Materie, die sich von Wirtschafts- und Tourismuspolitik über Klima und Umweltpolitik bis hin zu Mobilität und demografischem Wandel spannt.

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Die Positionen und Zuständigkeiten in dieser von vielen Interessen geprägten Thematik sind nicht immer ganz eindeutig, wie in der Politik ja nicht unüblich. Grundsätzlich handelt es sich bei der Raumordnung um Ländergesetzgebung, während der Bund hier wenige Befugnisse hat. Die Landespolitik, nicht nur der Steiermark, scheut wiederum vor allzu massiven Eingriffen in die Zuständigkeit der Bürgermeister in Baufragen zurück. Das anhaltende Zaudern bei wirklich tiefgreifenden Reformen wird dabei nicht selten von Seiten lokaler Politiker mit wohltönenden Sonntagsreden über Landschafts- und Klimaschutz sowie regionale Versorgungssicherheit vernebelt. Eine im Grunde verständliche Haltung, weil zutiefst menschlich: Schließlich will ja jeder die Natur bewahren und die ausufernde Individualmobilität beschränken, aber andererseits in attraktiver Lage möglichst mit schöner Aussicht ein Wohnhaus beziehungsweise einen Gewerbebetrieb oder das Geschäftslokal verkehrsgünstig gelegen errichten.

Gesetzeslage und Flächenfraß
Die gesetzliche Situation für diese Fragen ist in der Steiermark durch das novellierte Raumordnungsgesetz 2010 ausführlich und bis ins Detail definiert. Es bildet durch grundlegende Überlegungen der juristischen Experten durchaus ein solides Fundament für den Umgang mit den Bodenressourcen des Landes. Andererseits werden die darin angedachten Lenkungsbestrebungen, die in ähnlicher Form ja auch schon in den Jahrzehnten davor auf dem Tisch lagen, durch die weniger schönen Entwicklungen bei – selbst im Vergleich zu anderen Bundesländern − massiver Verbauung und Bodenversiegelung durch die Realität konterkariert. Die Interessenskonflikte und zunehmende Unzufriedenheit von allen Seiten werden in der Diskussion um eine Novelle des Gesetzes immer offenkundiger. Inzwischen haben sich alle Landtagsfraktionen grundsätzlich darauf geeinigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und es mit der Zersiedelung und dem Bodenverbrauch so nicht weitergehen darf. Trotzdem bestehen von Seiten der einzelnen Parteien im Detail große Auffassungsunterschiede.

Doch wie steht es um den Status quo im Flächenverbrauch? Entgegen den Beteuerungen der zuständigen Regierungsstellen, dass sich die Verbauung von Flächen in den vergangenen zehn Jahren deutlich eingebremst habe, ist man meilenweit von den schon im Jahr 2002 vereinbarten maximalen Flächenverbrauchszielen von 2,5 Hektar pro Tag in Österreich entfernt. Die gegenwärtige Ausgangslage ist besonders für die Steiermark wenig erfreulich. »Im Bundesländervergleich ist die Steiermark der absolute Spitzenreiter, was den Flächenverbrauch angeht. In den letzten fünf Jahren wurden dort 10,4 Quadratkilometer neu verbaut. Also im Schnitt 2,1 Quadratkilometer pro Jahr bei einer Gesamtfläche von 16.398,76 Quadratkilometern. Die Versiegelung steigt damit in der Steiermark am schnellsten an und das grüne Herz Österreichs droht zu verlieren, was es so wertvoll macht: Wald und Boden«, hat etwa die Journalistin Eva Sappl für eine Artikel vom Herbst letzten Jahres recherchiert. Die klaren Zahlen der Österreichischen Hagelversicherung stehen ebenfalls in krassem Widerspruch zu Bemühungen, den Wildwuchs bei der Bodenversiegelung einzudämmen.

Lasten und Fehler der Vergangenheit
In einer aktuellen Fragestunde im Steirischen Landtag am 15. Juni musste sich die für die Raumordnung zuständige Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) unangenehmen Fragen seitens der Opposition stellen, die den anhaltend hohen Bodenverbrauch kritisierte. Sie verwies darauf, dass »wir mit den bestehenden Regelungen und Instrumenten ein sehr gutes Fundament haben«. In einem Gespräch mit Fazit erläuterte sie im Anschluss ausführlich ihre Positionen und Vorhaben, um mit den Flächen sorgsamer umzugehen. Sie sieht die Zuständigkeit in Baufragen in den Gemeinden gut aufgehoben, setzt auf Regionalentwicklungsprogramme sowie auf die Beratung durch Beiräte und Experten, um Fehler zu vermeiden. Als gelungene Beispiele kommunaler Zusammenarbeit führt sie den Wirtschaftsraum Weiz-St. Ruprecht sowie das Gröbmingerland an. In Letzterem teilen sich fünf Gemeinden ein Gewerbegebiet von zehn Hektar und setzen dort auch auf Energiegewinnung aus Photovoltaik und Biomasse. Für eine Novelle des Raumordnungsgesetzes kommen für sie lediglich Nachschärfungen in Frage.

Lackner sieht die Wurzel dieser Probleme in der Vergangenheit und betont, dass gegensteuernde Maßnahmen oft jahrelang brauchen, um Wirkung zu zeigen. Die Einkaufszentren-Verordnung 2011 und die Verschärfung bei der Nutzung von Gewerbegebieten sollten Abhilfe schaffen, aber eine Fahrt durchs Land zeigt, dass immer noch viele Supermärkte auf der grünen Wiese außerhalb von Orten platziert werden, die meisten davon mit großzügigen Parkflächen ausgestattet. Lackner räumt ein, dass die bestehenden Instrumente »von einigen Gemeinden oft nur halbherzig oder gar nicht genutzt werden«, wie bei den Bauland-Mobilisierungen oder den Beschränkungszonen für Zweitwohnsitze. Eingeführte Restriktionen werden immer wieder mit Umgehungskonstruktionen ausgehebelt, so Lackner, und bereits gewidmetes Bauland ist nur schwer rückführbar, da dies »einen Eingriff in Eigentumsrechte« darstellen würde. Deshalb plädiert sie auch klar dafür, »Schlupflöcher weiter zu schließen und neue Wege zu finden, denn wir wollen keine völlig zersiedelte Steiermark, keine Chalets in unberührten Naturräumen, sondern eine lebenswerte Steiermark auch für kommende Generationen.« Und sie sieht sich damit auf Linie mit dem Koalitionspartner ÖVP: »Ich freue mich, dass mein Amtskollege Seitinger das Problem auch erkannt hat und gemeinsam mit mir daran arbeiten wird.«

Alter Wein in neuen Schläuchen
In der Tat hat sich Johann Seitinger (ÖVP), als Landesrat zuständig für Landwirtschaft und Wohnbau, erst vor kurzem dazu bekannt, dass in der Vergangenheit seitens des Landes Fehler gemacht worden seien. Auch wettert er seit Jahren gegen die weitere Ausbreitung von Einkaufstempeln außerhalb der Kernzonen von Gemeinden. Zusammen mit Lackner und Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl will er daher noch im Herbst ein umfassendes Paket für eine Neuausrichtung der Raumordnungsgesetzgebung auf den Weg bringen. Die wesentlichen Punkte darin sehen die Stärkung der Ortskerne unter dem Motto »Entwicklung von innen nach außen« und die verpflichtende Mobilisierung von gewidmetem Bauland bereits ab 1.000 statt ab 3.000 Quadratmetern vor. Das bedeutet konkret, dass eine bestehende Widmung von Baugründen nach einigen Jahr verfällt oder dafür höhere Abgaben geleistet werden müssen, um das Horten und die Spekulation mit attraktiven Flächen zu beschränken. Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach einer Einschränkung der Auffüllungsgebiete, die ursprünglich dazu gedacht waren, zwischen bestehenden Wohnhäusern geschlossene Siedlungsräume zu schaffen, aber durch lockere Auslegung zu immer mehr Bauwildwuchs im Freiland geführt haben.

So richtig neu und bahnbrechend ist allerdings keiner dieser Punkte und der Großteil der Auflagen war von der Kammer der Ziviltechniker bereits auf der »Enquete Baukultur« im Jahr 2014 in wesentlich rigiderer Ausformulierung gefordert worden, wie ZT-Kammer-Präsident Gerald Fuxjäger schon im Herbst 2019 zur damals in Planung befindlichen Raumordnungsgesetz-Novelle anmerkte: »Die Reparaturen, die der Entwurf des ROG vorsieht, sind sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht marginal. Sie lösen weder die Probleme, vor denen das Land und die Gemeinden stehen, noch werden sie unser aller Verantwortung gerecht, den Lebensraum für kommende Generationen zukunftsfähig zu gestalten und zu schützen.« In diesem Zusammenhang warnt Fuxjäger vor den hohen Folgekosten, die aufgrund peripherer Siedlungsräume und Dezentralisierung auf Bund, Land und die Gemeinden zukommen. Neben der technischen Infrastruktur – für Straßen, Wasser, Kanal, Strom, Gas oder Fernwärme – sind auch Mobilitäts- und soziale Folgekosten, z. B. für die mobile Alten- und Krankenpflege sowie Schülertransporte, zu berücksichtigen. Die Finanzierung dieser Kosten sorgt nicht zuletzt auch dafür, dass das Geld für wichtige Investitionen in den Ortszentren, etwa für Kindergärten, Schulen, Freizeit-, Kultur-, und Sporteinrichtungen, fehlt.

Vernichtung von wertvollem Ackerland
Gerade aus Sicht der Landwirtschaft ist der Bodenverbrauch ebenfalls ein gravierendes Problem, handelt es sich doch bei den verbauten Flächen, speziell von Gewerbegebieten, wie etwa im Süden von Graz oder in den Flusstälern, um besten Ackerboden mit fruchtbaren Humusschichten. Gerade in Zeiten, in denen die Bedeutung regionaler Versorgung mit Grundnahrungsmitteln wieder groß geschrieben wird, bedeutet diese Entwicklung eine Gefährdung von Österreichs agrarischer Basis. Wertvolle Flächen werden jährlich der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Die Einbußen bei der Produktion sind beträchtlich und entsprechen dem jährlichen Nahrungsbedarf von etwa 20.000 Menschen. Kurt Weinberger von der Österreichischen Hagelversicherung warnt: »Machen wir so weiter wie bisher, gibt es in 200 Jahren keine Agrarflächen mehr in Österreich. Schon jetzt kann sich Österreich nur zur Hälfte mit Gemüse selbst versorgen.« Auch die Landwirtschaftskammer wartet anhand des WWF-Bodenreports 2021 mit düsteren Zahlen auf: »Mit einem Bodenverbrauch von 13 Hektar pro Tag (2019) wird alle zehn Jahre die Fläche von Wien neu verbaut. Der Flächenverbrauch steigt mehr als doppelt so schnell wie die Bevölkerung. In den vergangenen 19 Jahren hat sich der Bodenverbrauch um 27 Prozent erhöht, die Bevölkerungszahl aber nur um 10,4 Prozent. Im Jahr 1950 standen in Österreich noch 2.400 Quadratmeter Ackerfläche pro Kopf zur Verfügung – heute sind es nur noch 1.600.«

Auch von Seiten der Wirtschaftskammer werden kritische Stimmen zur Bodenversiegelung laut. Sämtliche dort vertretenen Fraktionen und die IV fordern im Rahmen des wirtschaftspolitischen Beirats Maßnahmen gegen Bodenversiegelung zur Stärkung von Wirtschafts- und Lebensräumen. Die Kritik richtet sich auch gegen die Verbauung von Grünland und Äckern mit riesigen Photovoltaik-Anlagen, diese sollten besser auf Dächern, Verkehrsnebenflächen und bereits versiegelten Arealen installiert werden. So mutet es doch etwas absurd an, dass zum Beispiel ein Wiener Energieversorger in der Oststeiermark in aufgelassenen Obstplantagen in großem Maßstab PV-Kollektoren betreibt, um damit ökologischen Strom zu gewinnen. So können mit den Killer-Argumenten Klimawandel und nachhaltige Energie selbst umstrittene Praktiken Genehmigung und Förderung bekommen.

Betongold, Zweitwohnsitze und Chalets
Seit der letzten Wirtschaftskrise vor rund zehn Jahren haben sich mehrere weitere Trends verstärkt, die dem Bauboom Nahrung geben und entsprechend auch negative Nebenwirkungen zeigen. Extrem niedrige Zinsen sorgen im Verein mit zunehmenden Inflationsängsten dafür, dass immer mehr Kapital in den Wohnungs- und Hausbau fließt. Die überdurchschnittlich steigenden Immobilienpreise heizen den Trend weiter an, Bauvorhaben und Käufe werden nicht aufgeschoben, da erwartet wird, dass die Kosten und Preise weiter kräftig ansteigen, wie der Immobilienreport berichtet: Auch wenn sich die Preisdynamik im Schlussquartal 2020 wieder etwas abgeschwächt hat, legten die Preise von Wohneigentum (Einfamilienhäuser und Wohnungen) im Gesamtjahr 2020 trotz oder vielmehr wegen der Pandemie um durchschnittlich 7 Prozent zu und damit um so viel wie zuletzt 2016. Der steigende Bedarf erklärt sich auch aus demografischen Faktoren wie der stark wachsenden Zahl von Haushalten, großteils von Singles. Während die Wohnbevölkerung der Steiermark laut Wohnbaubericht des Landes Steiermark seit den 60er Jahren nur um knapp 7 Prozent angestiegen ist, gibt es heute mit 565.000 Haushalten eine Zunahme im selben Zeitraum von circa 63 Prozent. Die Anzahl der theoretisch verfügbaren Wohnungen liegt mit insgesamt 660.000 nochmals um 20 Prozent über diesem Wert, erklärbar aus vielen Leerständen und Zweitwohnsitzen. Gerade für Letztere trifft aber auch häufig zu, dass sie das ganze Jahr über als Hauptwohnsitze genutzt werden. Hier fordert Landesrat Seitinger ein stärkeres Durchgreifen der Gemeinden gegen den Missbrauch bis hin zum Entzug der Betriebsgenehmigung. Ein TV-Beitrag über die Situation in Schladming sorgte im vergangenen Jahr für Aufsehen. Eine Anfrage des FPÖ-Landtagsabgeordneten Albert Royer zu Maßnahmen, um »Zweitwohnsitze einzudämmen«, an Landesrätin Lackner erhielt die wenig verbindliche Antwort: »Aufgrund der Komplexität der Thematik und der sehr heterogenen Interessenslagen unter den Gemeinden selbst – weil es auch Gemeinden gibt, die sich mehr Zweitwohnsitze wünschen – sind Schnellschüsse nicht sinnvoll und zielführend.«

Als besonderes Ärgernis werden in vielen Regionen die aus dem Boden sprießenden Chaletdörfer empfunden, die nicht nur den Landschaftscharakter beeinträchtigen, sondern auch die Preise der Baugrundstücke in astronomische Höhen treiben, sodass es der lokalen Bevölkerung in manchen Gegenden schon fast finanziell unmöglich ist, ein Eigenheim zu errichten. Das gilt insbesondere für das Ennstal und das Ausseerland, zunehmend aber auch für Teile der Südsteiermark, erklärt die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger. Sie sieht die Wurzel des Bauwildwuchses in der mangelnden Tradition Österreichs in der Raumordnungsgesetzgebung, die erst in den 1970er Jahren mit ersten regulatorischen Instrumenten ausgestattet wurde. Obwohl dieser Zeitraum sehr lang erscheint, hat sich nach Ansicht Pöllingers ein entsprechendes Bewusstsein für sensiblen Umgang mit Landschaft noch nicht ausreichend entwickelt. Dies zeige vor allem ein Blick auf benachbarte Regionen wie Südtirol oder Bayern, wo die Verbauung außerhalb von geschlossenen Ortschaften viel stärker beschränkt ist und daher die Ortskerne auch lebendiger gehalten werden. Für den aus dem Murtal stammenden Neos-Landtagsabgeordneten und Umweltsprecher Robert Reif ist der Stand der Dinge ebenfalls sehr unbefriedigend und die Landesregierung durch Untätigkeit dafür verantwortlich. Er wünscht sich mehr belebte Ortszentren mit Begegnungszonen und Geschäften: »Die Realität sieht anders aus. Viele Bezirksstädte wie Judenburg sind durch den Bau von großen Einkaufszentren heute praktisch ausgestorben.«

Flächenrecycling als Gebot der Stunde
Die Oppositionsparteien im steirischen Landtag folgen in ihrer Kritik ähnlichen Argumentationslinien, so Lambert Schönleitner, Landtagsabgeordneter der Grünen, der zwar die Reformansätze als in die richtige Richtung gehend, aber nicht weitreichend genug ansieht: »Die Raum- und Bodenpolitik ist über zwanzig Jahre in die falsche Richtung gelaufen, nämlich nach St. Beton. Der Zersiedlungslandesrat Seitinger bekennt selbst als Kronzeuge, dass die Landesregierung hier gescheitert ist. Statt Sonntagsreden brauchen wir konsequente Umsetzung von Regeln für einen Stopp von Flächenverbrauch.« Einen wesentlichen Schlüssel dazu sieht er in einer ausgewogenen Fiskalpolitik, die davon abgeht, jene Gemeinden zu belohnen, die möglichst viel Gewerbebetriebe, Einkaufsflächen und Wohnbauten begünstigen, um ihre Einnahmen aus der Kommunalsteuer und den Ertragsanteilen zu steigern. Schönleitner fordert hier Ausgleichszahlungen aus dem Steuertopf an jene Gemeinden, die in dieser Frage eine sensiblere Gangart an den Tag legen. Ein weiterer Bereich, dem seiner Ansicht nach viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, sind verlassene und leerstehende Flächen und Gebäude von Industrie und Gewerbe: »In Österreich sind derzeit leerstehende, bauliche Brachflächen im Ausmaß der Stadt Wien ungenutzt. In der Steiermark haben diese toten, versiegelten Flächen ein Ausmaß von 5.000 Hektar. Dennoch verbetoniert die Steiermark täglich neue Grünräume und Ackerflächen.« Umweltanwältin Ute Pöllinger plädiert deshalb für finanzielle Förderanreize an Unternehmen, diese Immobilien zu revitalisieren und nachhaltig weiter zu nutzen, wie sie betont: »Beim Flächenrecycling muss die Politik deutlichere Akzente setzen, einerseits den Handelsketten klare Grenzen aufzeigen und zum anderen Fördermittel in die Hand nehmen, um verbrauchte Flächen wieder aufzuwerten. Solange es billiger und einfacher ist, ein neues Gebäude hinzuklotzen, wird sich allerdings nichts von selbst ändern. Und nicht zuletzt muss hier auch in Hinsicht auf eine Klimapolitik, die diesen Namen verdient, etwas geschehen.«

Die hitzige Diskussion im Landtag vom 15. Juni bleibt vorläufig ohne konkrete Resultate in Hinblick auf eine bessere Raumordnung. Die Oppositionsparteien kritisieren mehr oder minder geschlossen, dass die Landeregierung zu wenig im Hinblick auf nachhaltige Lösungen unternimmt. Landesrätin Lackner verwies dagegen auf die Zuständigkeit des Unterausschusses, der am 14. Juli das nächste Mal tagen wird. Inwiefern sich schon bis zum Herbst, wie von Seitinger angekündigt, ein konkretes Gesetzespaket auf den Weg bringen lässt, steht in den Sternen.

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Fazitthema Fazit 174 (Juli 2021), Illustration: Adobe-Stock

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