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Sparbuch: Abheben nur noch mit Ausweis

| 2. November 2010 | 1 Kommentar
Kategorie: Allgemein

Wer in Österreich Geld vom Sparbuch abheben will braucht dafür ab jetzt einen amtlichen Ausweis. Damit treten die Anti-Geldwäschebestimmungen der Europäischen Union in Kraft. Als amtlicher Ausweis gelten Führerschein, Personalausweis und Reisepass.

Bisher galt die Ausweispflicht nur für Sparbüchern mit einem Guthaben von mehr als 15.000 Euro. Diese Grenze fällt nun mit der letzten Übergangsfrist.

Kommentare

Eine Antwort zu “Sparbuch: Abheben nur noch mit Ausweis”

  1. Stine
    3. Januar 2011 @ 10:17

    So eine Regelung finde ich durchaus sinnvoll! Ich habe mir schon oft beim Geldabheben vom Sparbuch gedacht, wie einfach es doch wäre, das Passwort herauszufinden und dann an das Geld zu kommen. Gut, bei uns im Dorf kennt jeder jeden, aber in der Großstadt weiß ja niemand, ob das Sparbuch wirklich deins ist oder nicht. Es gibt sogar noch so gutgläubige Menschen, die gar kein Passwort für ihr SParbuch haben!

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