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Liberale versus illiberale Demokratie. Stimmt unser Wertekompass noch?

| 16. März 2022 | Keine Kommentare
Kategorie: Demokratiediskurs, Essay, Fazit 180

Ein Essay von Friedhelm Frischenschlager. Wir wollen uns in den nächsten Monaten auf die »Suche nach der poltischen Kultur« machen und damit einen positiven Beitrag zum poltischen Klima in Österreich zumindest versuchen. Friedhelm Frischenschlager eröffnet mit seinem Text diesen neuen Schwerpunkt in der Themensetzung der Fazitessays.

::: Hier können Sie den Text online im Printlayout lesen: LINK

Dr. Friedhelm Frischenschlager, geboren 1943 in Salzburg, ist Politiker und Jurist. Er war für die FPÖ Abgeordneter zum Nationalrat und von 1983 bis 1986 Verteidigungsminister in der SP-FP-Koalitionsregierung. 1993 hat er das Liberale Forum mitgegründet und war 1996 bis 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit 2015 sitzt er für die Neos in der Bundesheerkommission des Parlaments und seit 2017 ist er Vizepräsident der Europäischen Bewegung Österreich.

Österreich und Europa befinden sich in einer politisch schwierigen und gefährlichen Phase. Die Pandemie belastet Gesellschaft und Politik gleicherweise – dazu gehen Zigtausende auf die Straße und werfen den Regierenden diktatorisches Verhalten vor. »Ibiza«, Aufstieg und Fall von Sebastian Kurz und die »Chats« lassen viele neben Korruption auch Tendenzen zu autokratischen Strukturen befürchten. Wenn wir uns um Österreichs politische Kultur, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sorgen, kann dies nur im globalen und vor allem europäischen Kontext geschehen: Global stehen die Werte des »Westens« dem Autkokratismus der alten Supermacht Rußland und der neuen China gegenüber. In der Europäischen Union erleben wir die Auseinandersetzung um die »Illiberale Demokratie« sowie einen EU-gefährdenden »Mein-Land-Zuerst«-Nationalismus. Unsere nach dem 2. Weltkrieg installierte und nur begrenzt wirksam gewordene Werteordnung gerät unter Druck. Es gilt sie zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Dazu einige Gedanken.

Ein neuer kalter Krieg um Werte?

Nach 1989 schienen weltweit Frieden, Demokratie, Herrschaft des Rechts, Menschenrechte und Wohlstand auf gutem Weg zu sein. Doch anstatt diese »Friedensdividende« zu genießen, verfiel die Welt in alte Muster der Macht- und Prestigekämpfe zwischen den Supermächten, der Androhung und des Einsatzes von Gewalt. Etwa im Irak, Syrien, Libyen, Ukraine, um nur einige zu nennen. Selbst innerhalb der Nato reiben sich die Türkei und Griechenland militärisch. Zeitgleich findet ein »Systemwettbewerb« statt, ob autokratische oder demokratische Systeme zum Beispiel mit der Pandemie besser fertig werden. Die Konflikte gehen jedoch tiefer. Autokratische Systeme wie China oder Rußland und zahlreiche Diktaturen sehen ihr Regime durch universelle Werte bedroht. Sie unterdrücken nicht nur im eigenen Land demokratische Bewegungen, sondern stützen autokratische Syteme weltweit, politisch, wirtschaftlich und militärisch, wie in Syrien, Kasachstan, Belarus oder in Europa besonders in Serbien und Ungarn. Nicht zu vergessen, auch nationalistisch-populistische Rechtsparteien in EU-Staaten werden unterstützt.Der »Westen« wiederum, hier besonders die USA, interveniert militärisch in Konflikten gegen unliebsame Regime, scheitert aber letzlich, wie im Irak oder in Afghanistan, und stößt sich dabei nicht, menschenverachtende Systeme wie Saudiarabien als Verbündete zu akzeptieren, frei nach dem Motto: Der Feind meines Feindes ist mein Freund. »Grassroot-Movements«, in denen sich Menschen gegen Diktatoren erheben enden entweder in einem Blutbad oder in der Beutungslosigkeit, letzlich mit dem Sieg der Autokraten, oft mit Hilfe von außen. Die nach dem Zerfall der Sowjetunion gewonnene Souveränität der Nachfolgestaaten stellt Putin wieder in Frage, indem er sie als sicherheitspolitische Einflusszone beansprucht. Dieser globale Supermächtenationalismus heizt regionale, nationalistisch-fundamentalistisch motivierte Konflikte weiter an. (Militär)Diktaturen nehmen zu. Länder mit voll entwickelter Demokratie sind heute global eine relativ kleine Minderheit. Es stellt sich die Frage: Stimmt der mit »1989« scheinbar siegreiche »westliche« Wertekanon noch?
All diese negativen Entwicklungen spielen sich vor einem an sich global konsentierten politischen Rahmen ab: dem Völkerrecht, der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Darauf beruhen auch die EU und die Verfassungen vieler Staaten. Doch reale Politik läuft in unterschiedlichem Ausmaß auf allen politischen Ebenen völlig anders ab. Da die Chance für Frieden, Wohlstand, Fortschritt auf einem Mindestmaß an politischem Pluralismus, demokratischem Wettbewerb und einer offenen Gesellschaft beruht, muss für alle Wertorientierten die Stärkung des internationalen Rechts, des UN-Systems, der OSZE und aller anderen Instrumente zur globalen Konfliktbewältigung, Abrüstung und Multilateralismus als Priorität gelten. Vor allem in Europa muss Klarheit darüber herrschen, was auf dem Spiel steht, wenn die ideellen Grundlagen unseres politischen, gesellschaftlichen Lebens weiter erodieren.

Geht es dabei um »Westliche« Werte? Nein, es handelt sich nicht um »westliche«, sondern um globale Werte. Reduziert auf »Westliche Werte« würden sie sofort als Instrumente im globalen Machtkampf, Aufdrängen eines politischen Systems, »Neokolonialismus« diskreditiert werden. Es geht zunächst schlicht um Freiheit von brutaler Willkür, um Existenzgrundlagen aller Menschen, nicht um diffizile »westliche« Rechtsnormen. Demokratie und Rechststaatlichkeit mit miitärischen Mitteln durchzusetzen hat sich als falsch herausgestellt. Ein umfassenderer Zugang ist unabdingbar und steht auch mit den Instrumenten der Vereinten Nationen, der OSZE oder der EU-Globalstrategie zur Verfügung; mit wechselseitiger Ergänzung von zivilem und militärischem Krisenmanagement. Im Fall scheinbarer oder realer nationaler Bedrohung greifen Regierende gerne zu nationalem Pathos, verlangen nationalen Schulterschluss, auch als Ablenkenung von innenpolitischen Schwierigkeiten und schalten dabei Grundrechte und Demokratie aus. Widerstand wird rasch zum vom Ausland finanziertem »nationalem« Verrat, gegen den jede Verfolgung und Gewalt gerechtfertigt sei. Der Präsident der Vereinigten Staaten, Joe Biden, hat eine Allianz der Demokratien gegenüber Diktaturen ins Spiel gebracht. Ein schöner Gedanke. Aber mit den USA als »Führende Macht«? Da gibt es Glaubwürdigkeitsprobleme: autokratische US-Verbündeten, eine weiterhin geübte »Amerika-First-Politik oder die Zurückhaltung der Amerikaner in der Uno. Auch Donald Trump ist leider nicht Geschichte, so hat er für den Fall der Wiederwahl sogar eine Amnestie für die Kapitolstürmer mit fünf Toten angekündgt – eine bedrohliche Perspektive für »Westliche Werte«! Mit »Mein-Land-Zuerst«-Nationalismus kann es bei den globalen Lebensfragen von Klima, Pandemie, Energie, Migration bis zu Abrüstung und Konfliktprävention keine Lösung geben. Deshalb müssen Multilateralismus, die UN mit ihren Nebenorganisationen, die OSZE und auch die zaghaften Anfänge internationaler Strafgerichtsbarkeit gestärkt werden. Da kommt auf Europa eine große Verantwortung zu.

Die Europäische Union: Raum der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und Grundrechte? Oder nur eine andere Sovietunion?

Die EU entstand aus den Erfahrungen mit dem 2. Weltkrieg, Faschismus und der Herausforderung des Kalten Krieges. Sie startete mit den Römer Verträgen von 1957 auf der unbestrittenen Wertebasis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Marktwirtschaft sowie dem Novum der Supranationalität, also der Bündelung der nationalen Souveränitäten. Nur gemeinsame Politik bietet wenigstens eine Chance zur Bewältigung der Probleme des Friedens in Europa, der Lebensfragen von Wirtschaft, Umwelt bis Sicherheit. Diese gemeinsame Wertebasis wurde auch bei der EU-Osterweiterung formal rasch umgesetzt. Doch bald offenbarten sich enorme Schwierigkeiten bei der Transformation vom kommunistischen zum »westlichen« System. Heute regt sich nationaler Widerstand gegen das »Brüsseler Diktat«, ist von einem Konflikt innerhalb der EU zwischen den Befürwortern der EU-Grundwerte und den Protagonisten der »Illiberalen Demokratie« die Rede, was die ideellen Grundlagen der EU in Frage stellt. Führend dabei sind Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei und nun auch Slowenien. Und in vielen EU-Staaten erzielen nationalistisch-populistische Parteien beachtliche Wahlerfolge und werden dabei oft von ihren globalen Verbündeten zwecks Destabilisierung der EU unterstützt. Die Strategien zur »Illiberalen Demokratie« folgen fast gleichartigen Schritten, gut nachvollziehbar in den »Visegrad«-Staaten: Aufhebung der Unabhängigkeit der Höchstgerichte (der Justiz überhaupt), parteipolitische Durchdringung von Verwaltung, Exekutive, Militär, Machtübernahme im öffentlichen Rundfunk, Beherrschung der übrigen Medienlandschaft, Behinderung oppositioneller Parteien und zivilgesellschaftlicher Strukturen, Beseitigung politischer Grundrechte und Änderung des Wahlrechts im Sinne der herrschenden Partei. Die EU kann ohne klare Wertebasis, wie im EU-Vertrag niedergelegt, nicht funktionieren. Ein »Europa der Vaterländer« aus Mitgliedstaaten mit »Illiberaler Demokratie« hätte keine Chance in Diversität und Wohlstand zu überleben. Ohne Supranationalität bleiben die Überlebensprobleme unlösbar. Die EU erschöpft sich nicht als Selbstzweck, als idealistische Vision, sondern ist rational begründet , unverzichtbar und unverhandelbar. Daher ist es für die Union eine existenzbedingende Voraussetzung, an dem Wertekanon konsequent festzuhalten, diesen durchzusetzen und weiterzuentwickeln.

Das 2008 gescheiterte Projekt einer strikt föderalen
EU-Verfassung braucht einen neuen Anlauf

Im Mittelpunkt steht dabei die Überwindung des Einstimmigkeitsprinzips. Eine EU der 27 mit Erweiterungsperspektive ist ohne Mehrheitsprinzip de facto entscheidungs- und handlungsunfähig. Auch eine Neuaufteilung der Kompetenzen ist angesichts der zu bewältigenden elementaren Überlebensfragen wie Klima, Energie, Gesundheit und Migration unabdingbar. Das Primat des EU-Rechts ist durchzusetzen und mit klaren Sanktionen zu versehen. Ohne konsequente Rechtsdurchsetzung können Freizügigkeit, Binnenmarkt und die die Solidarität für Förderungstransfer nicht funktionieren. Das EU-Parlament muss endlich die Kompetenz zur vollen Rechtssetzung erhalten. Das EU-Wahlrecht bedarf grundlegender Erneuerung und muss EU-weite, transnationale Listen ermöglichen. Die Grundrechte sind im Vertrag über die Europäische Union klar formuliert. Ihre Durchsetzbarkeit jedoch erweiterungsbedürftig. Der EU – wem sonst? – kommt eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der Menschrechte, Rechtstaatlichkeit und des Völkerrechts zu. Nicht aus überhöhtem Sendungsbewußtsein, sondern aus globaler Mitverantwortung; das gilt insbesondere für die Entwicklungspolitik.

Österreichs Demokratie und politische Kultur.
Herausgefordert und reformbedürftig

Eben noch haben wir unsere Bundesverfassung anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens hoch gelobt, seine Eleganz und seine Funktionalität selbst in Krisenzeiten. Zugleich stoßen wir durch den Zufall »Ibiza« auf eine bis dahin kaum vorstellbare Verluderung des politischen Verhaltens. Die »Ära Kurz« offenbart durch die »Chats« Korruptionspraktiken sowie Einbrüche der demokratisch-rechtstaatlichen politischen Kultur. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie manifestiert sich ein agressiv auftretender Verlust an das Vertrauen in die Politik in Aufmärschen Zehntausender. Die Anzeichen eines »Österreich-Zuerst-Nationalismus«, einer populistischen Anti-EU-Haltung sowie Anklänge an Orbans »Illiberaler Demokratie« sind unübersehbar. Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache stritten vor der Nationalratswahl 2017, wer der engere Freund Orbans wäre und ließen ganz klar Sympathien für dessen Vorstellungen von Illiberaler Demokratie, Ausländerpolitik, Autokratie und EU-feindlichen Haltung erkennen. Österreichs Demokratie hat die gegenwärtigen Krisen und Skandale einigermaßen bewältigt und sogar selbstreinigende Wirkung entfaltet: Strache und Kurz mussten gehen. Wäre dies aber ohne Ibiza-Video und den unsäglichen Chatprotokollen auch so gekommen? Wohl kaum. Kritik (siehe Untersuchungsausschuss) wäre als bösartig zurückgewiesen worden, alles wäre weitergelaufen wie gehabt. Jetzt haben wir die Chance, diesen Fehlentwicklungen – deren Wurzeln als »Realverfassung« verniedlicht weit zurückreichen – entgegenzuarbeiten. Dazu bedarf es aber einer schonungslosen Analyse der Ära Kurz. Nicht um die ÖVP oder Kurz persönlich zu treffen, sondern um pro futuro aus den Symptomen dieser Politik die Demokratiesensibilität aller Parteien zu schärfen, als Basis für Umkehr und Reformen.

Unsere Bundesverfassung aus dem Jahr 1920 gilt als Muster einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie. Aber Spannung zwischen B-VG-Text und politischer Praxis, zur gelebten politischen Kultur gab es schon immer. In der ersten Republik überlagerte der feindschaftliche Lagerkampf die Verfassung. Eine historische Last die bis heute nachwirkt. Aus dieser Erfahrung schlug die zweite Republik ins Gegenteil um. In Großen Koalitionen klammerten sich SPÖ und ÖVP – mit Machtteilung in zwei »Reichshälften« (Stichwort »Proporz« und Auswüchse des Parteien- und Kammerstaates) – so aneinander, dass für eine pluralistisch-parlamentarische Demokratie und eine offene Gesellschaft kaum Luft blieb. Erst ab 1966 setzte eine Kultur des Machtwechsels mit unterschiedlichen Koalitionen ein und der Beitritt zur Union sorgte ab 1995 für eine internationale Öffnung und half bei der Überwindung überkommener Strukturen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. In Summe ist die zweite Republik aber als Erfolg zu sehen; unsere Verfassung bietet eine gute Basis für die Zukunft. Trotzdem gemahnen gegenwärtige Fehlentwicklungen zur Vorsicht. Deren Wurzel liegen im immer wieder aufkeimenden – über den politischen Wettbewerb hinausgehenden – Machtkampf zwischen VP und SP.

Das System Kurz als wichtiger Erfahrungswert

Ziel von Kurz war wohl, diese Machtteilung, den Zwang zu Koalitionen, zu überwinden und die Türkisen zur Alleinregierung zu führen. Ein legitimes Ziel, solange der demokratische Machtwechsel aufgrund fairer Wahlen offen bleibt. Verstörend sind jedoch die Methoden zur Machterringung und des Machterhalts, das Bestreben die VP- Dominanz möglichst auf Dauer vor den Unbilden von Wahlen abzusichern. Dafür erhielt er lange die Akzeptanz seiner Partei. Ängste, mit Kurz könnte sich Österreich in Richtung illiberaler Demokratie à la Orban entwickeln, waren nicht unberechtigt. Ein Eindruck, den er durch Kooperation mit der zur illiberalen Demokratie tendierenden Visegrad-Gruppe, Sympathiebekundungen für Trump oder Verständnis für Wladimir Putin verstärkte. Das zentrale Element der Demokratie besteht in der »zeitlichen Gewaltenteilung«, also der Chance zum Machtwechsel durch faire und freie Wahlen. Orban lässt wählen, aber diese Wahlen haben eher den Charakter einer »plebiszitären Machtbestätigung«. Die Machtwechselchance ist durch Verfassungs- und Wahlrechtsänderung, Behinderung der Opposition und Kontrolle der Regierungspartei über die Höchstgerichte und die (beinah gesamte) Medienlandschaft nur mehr gering. Von freien, fairen Wahlen im eigentlichen Sinne kann nicht mehr gesprochen werden. Ideeller Hintergrund ist dabei die Vorstellung, »unsere Partei« ist eigentlich »das Volk« – und daher berechtigt zu parteipolitischer Dominanz, wenn nicht gar faktischer Alleinherrschaft. Noch funktioniert Österreichs politische Kultur, bewies sogar jüngst Selbstreinigungskraft, aber eben vor allem durch einen Zufall. Ohne Ibiza und Chatsprotokolle hätte sich Kurz wohl weiter in Richtung Orbanisierung bewegen können.

Kurz stellte eine parteiinterne Alleinherrschaft als Bedingung seiner Parteiobmannschaft: Freie Hand bei der Erstellung des Wahlprogramms sowie bei der Auswahl der NR-Kandidaten und Regierungsmitglieder. Das ganze war verbunden mit einer Überhöhung seiner Person, die beinahe ins Religiöse abglitt. Und die Partei spielte bei dieser Suspendierung innerparteilicher Demokratie nicht nur mit, sondern bejubelte dieses ungewohnte Erfolgserlebnis. Bereits als Außenminister fand Kurz nichts dabei, eine wichtige familienpolitische Entscheidung zu verhindern. Nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern um diesen wahlwirksamen Erfolg der Kern-Mitterlehner-Koalition nicht einfahren zu lassen, insbesondere nicht »seinem« VP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, dem Vorgänger and der VP-Spitze. Kurz trat also in eine Regierung ein, die er offensichtlich zutiefst ablehnte. (Aber dann hätte er nicht Teil von ihr werden dürfen.)
Nach Mitterlehners Rücktritt 2017 kündigte Kurz die Koalition mit der SPÖ nicht auf, übernahm auch nicht die Vizekanzlerposition, sondern schob Justizminister Wolfgang Brandstetter vor. Selbst blieb er Außenminister, um in der verbleibenden Zeit bis zur Neuwahl einen »oppositionellen Wahlkampf« führen zu können. Regierungsloyalität, Koalitionskultur im Sinne der Verfassung sieht anders aus. Kurz war im Wahlkampf 2017 gewiss erfolgreich. Dabei bediente er sich aber Praktiken, die einiges über seine Einstellung zum Wahlwettbewerb zeigen. Die Türkisen überschritten bewußt die gesetzliche Wahlkampfkostenbeschränkung um rund 70 Prozent. Später, bei Kritik an seiner Kanzlerschaft, tat er gerne so, als ob er geradezu eine absolute Mehrheit errungen hätte. In diesem Zusammenhang ist an sein Eintreten für die Mehrheitswahl zu erinnern. Die stärkste Partei solle so viele Sitze dazubekommen, dass sie mit absoluter Mehrheit regieren kann. Absolute Macht, ohne jegliche Wählerlegitimation im Sinne einer repräsentativen, pluralistischen Demokratie gemäß unserer Verfassung! Die gerade hochaktuellen Inseraten- und Meinungsforschungsskandale mag als Korruption empören, aber alarmierender sind ihr manipulativer Einsatz zur Machterringung: verzerrte Umfragen, die Mitterlehner schlecht aussehen ließen oder der manipulative Einsatz von Inseraten zwecks Stimmungskauf beim Boulevard.

Kurz beklagte das Fehlen der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Darüber kann man durchaus diskutieren. Kurz stellte sie über die Hintertür, über politisch-bürokratische Instrumente her. Durch die Ernennung von Regierungsmitliedern mit wenig Rückhalt in der Partei, di so umso stärker von ihm persönlich abhingen. Oder durch die Erfindung von Ministerium-Generalsekretären, die zum Teil aus seinen Kabinetten kamen, also aus der »Familie«. Am wichtigsten war aber die strikte »Message Control« mittels eines gigantisch ausgebauten Medienapparats, die die komplette Kommunikation der Inhalte ins Bundeskanzleramt verlagerte und sogar die der Koalitionsminister umfasst. Die Medienpolitik ist unbestritten einer der sensibelsten demokratiepolitischen Bereiche. Ohne unabhängige, qualitative Medien hat eine Wahldemokratie mit Machtwechseloffenheit kaum Chancen. Hier gelang es Kurz via Subventionen und Inseraten das Wohlwollen des Boulevards herzustellen und so mit finanzierter Berichterstattung den politischen Wettbewerb zu manipulieren. Die Praxis, wie sie der Sideletter 2017 mit der Aufteilung der ORF-Spitzenpositionen zwischen VP und FP belegt, abgeschwächt auch 2019 mit den Grünen umgsetzt, komplettiert diese Strategie.

Mangelnde Sensibilität gegenüber dem Parlamentarismus und
Einstellung zu Justiz und Rechtsstaatlichkeit

Mit der Zentrierung der politischen Macht auf den Bundeskanzler geht bei Kurz eine distanzierte Haltung zum Parlament einher. Er vermittelt den Eindruck, als stünde er eigentlich über dem parlamentarischen »Gezänk«, der wie einst unheilvoll bezeichneten »Quatschbude«. Mit einer körpersprachlichen Geringschätzung durch die ständige Beschäftigung mit dem Handy oder mit provokantem »Nichterinnern« im Untersuchunsausschuss, wo er es mit seinem Klub fertig brachte, solange zu sprechen, bis die Opposition nicht mehr zu Wort kommen konnte. Die Spitze stellt die türkise Forderung nach Beseitigung der Wahrheitspflicht in Untersuchungsauschüssen dar, die dieses wichtige parlamentarische Kontrollinstrument ad absurdum geführt hätte. Als durch Ibiza die VP-FP Koalition zerbrach, versuchte Kurz zunächst allein weiter zu regieren und die zurückgetretenen FP-Regierungsmitglieder mit eigenen Leuten zu besetzen. Das hätte de facto eine VP-Alleinregierung bedeutet, was die Opposition nicht durchgehen ließ und Kurz das Mißtrauen aussprach. Seine Reaktion: »Das Parlament hat entschieden, aber das Volk wählt«. Ein kaum verschleierter Vorwurf, das Parlament hätte sich eigentlich »gegen das Volk« gestellt. Ähnlich kann seine Reaktion bei seinem Rücktritt im Herbst 2021 interpretiert werden: er trete als Kanzler nur zur Seite, bleibe weiter Kubobmann, Parteiobmann, verließ dann doch die Politik. Vermutlich auch, weil das Parlament mit dem dort unvermeidlichen Diskurs, der Konsenssuche, dem Kontakt auf Augenhöhe mit der Opposition etc. nicht seinem politischen, persönlichem Stil entsprach.

Der Vorwurf, die elementare Unabhängigkeit der Justiz durch Einfluss über die türkise Personalpolitik in Frage zu stellen wiegt schwer; insbesonders das Unterlaufen der Objektvierungsnormen. Aber auf die Spitze trieben es Kurz und die Türkisen, als sie auf die durch die Korruptionsvorwürfe ausgelösten gerichtlichen Untersuchungen mit Vorwürfen insbesondere gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft reagierten, sie würde parteipolitisch agieren (wohl zwecks Einschüchterung). Ein seltsames »türkises Rechtsstaatsverständnis« offenbarte auch, als die VP eine offensichtlich gesetzwidrige Verordnung damit verteidigte, wenn ein aufhebender VfGh-Entscheid eintreffe, sei diese eh schon außer Kraft.

Die Volkspartei betont stets ihre postive EU-Gesinnung. Dem widerspricht die EU-Linie von Kurz, die man so zusammenfassen könnte: Persönliche Profilierung auf Kosten der EU aus innenpolitischen Gründen. Erinnert sei an die als David-Goliath-Konflikt aufgezogene Auseinandersetzung mit Merkel in der Flüchtlingsfrage. Wie tief das Thema Migration ging, zeigte sich, als Thomas Schmid der katholischen Kirche finanzielle Einbußen androhte (wegen deren Kritik an der Flüchtlingspolitik) und Kurz das ausdrücklich gut hieß. Zugleich propagierte Kurz völlig irreale Lösungen wie Auffanglager außerhalb der Union. Die verlangte »Vor Ort-Hilfe« wirkte dank geringer finanzieller Hilfe wenig glaubwürdig. Peinlich auch die Ablehnung des jahrelang verhandelten UN-Migrationspaktes während der Österreichschen EU-Ratspräsidentschaft; wohl aus rein innenpolitischen Gründen.

Die türkise Personalpolitik

Eine Bundesregierung hat natürlich Personalentscheidungen zu treffen. Die Frage ist, wie. Da gibt es einmal die demokratiesensiblen Bereiche wie VfGh, Rechnungshof, Nationalbank, die Justiz insgesamt und der ORF. Also Bereiche, wo der Sinn der Gesetze in der Unahängigkeit von der Politik im Mittelpunkt steht. In diesen Bereichen hat Kurz, wie aus den Chats und Nebenabsprachen hervorgeht, mit den Postenaufteilungen unter den Koalitionären, FP wie Grünen, den Sinn der entsprechenden rechtlichen Verfahren auf den Kopf gestellt. Die parteipolitische Durchdringung der öffentlichen Verwaltung ist in Österreich seit jeher »Realverfassung«. Natürlich erfordert der öffentliche Dienst Loyalität gegenüber Vorgesetzten, aber zu allerst wohl zur Institution, zur Funktion und zum Rechststaat. Nicht zur Partei der Regierenden! Der Fall Öbag-Schmid ist da ein aufschlussreiches durch die Chats so klar offenbartes Musterbeispiel und könnte eine Chance zur Umkehr eröffnen. Die parteipolitische Durchdringung der öffentlichen Bereiche hat fatale Langzeitfolgen, wenn schon bei gewöhnlichen Posten Protektion und Parteibuch vor fachlicher Qualität stehen. Für das Spitzenpersonal kommt die Gefahr hinzu, dass mit jedem Regierungswechsel ein parteipolitischer Anspruch auf Austausch ohne Rücksicht auf Qualifikation selbstverständlich wird und zur Minderung der Qualität von Verwaltung und öffentlicher Wirtschaft führt. Sicherlich, es gibt Positionen, bei denen auch parteipolitische Loyalität wichtig ist. Das gilt etwa für die umstrittenen Generalsekretäre in den Ministerien oder die Kabinettsmitarbeiter. Diese sind »politische Beamte«, die mit Regierungswechsel kommen und gehen. Die tief verwurzelte parteipolitische Durchdringung aller öffentlicher Bereiche, aber auch vieler Interessenvertretungen und zivilgesellschafticher Bereiche, ist ein zu überwindender Mißstand der österreichischen politischen Kultur.

Gerne wird im Im Zuge der Debatte um Ibiza, Kurz und »Familie« argumentiert, das Wording in den Chats sei wirklich häßlich, aber rein »privat« und hätte doch strafrechtliche Grenzen nicht überschritten. Wem nicht selbstverständlich ist, dass politische Verantwortung nicht erst bei strafrechtlicher Relevanz Gewicht bekommt, ist in einem öffenlichen Amt fehl am Platz. Nicht die Wortwahl in den Chats ist der Skandal, sondern ein Politikverständnis, das Defizite an Verfassungs- Rechtsstaats- und Demokratiekultur erkennen lässt.

Ein Umdenken in der politischen Kultur

Die Zustände haben einen Punkt erreicht, an dem ein Verdrängen, Verniedlichen oder Verdecken der aufgebrochenen Mängel nicht mehr gelingen kann. Dies würde den Vertrauensverlust in »die Politik« nur noch mit ungewissem Ende steigern. Die Parteien – aber auch die Gesellschaft – müssen in den jüngsten Ereignissen Chancen zur Umkehr und Weiterentwicklung sehen. Ein sehr grundsätzliches und schwieriges Unterfangen. An erster Stelle steht: die Reste des unheilvollen Lagerdenkens in Freund-Feindkategorien überwinden. Ein gelebter Grundkonsens unter den Parteien, dass Machtwechsel aufgrund freier, fairer Wahlen eine Selbstverständlichkeit ist, bei dem es nicht um Sieg oder Niederlage zwischen Freund und Feind geht. Niemand ist des anderen »Gsindl«. Die in Östereich erst spät gewachsene Parteienpluralität erfordert eine rationalere Koalitionskultur. Zunächst muss außer Streit stehen, die Mehrheit darf nicht alles und die Minderheit darf nicht alles verhindern wollen. Das Republikwohl steht darüber. Besonders in Krisenzeiten! Koalitionen zwischen demokratischen Parteien in einer pluralistischen Demokratie sind kein »ins Bett legen«, kein »Verrat«, sondern Kooperation auf Zeit, mit der logischen Konsequenz des inhaltlichen, personellen Kompromisses, was hierzulande allzu gerne heruntergemacht wird. Modellhaft führen das die skandinavischen Demokratien vor.
Heute spaltet die Pandemiepolitik unsere Gesellschaft. Ein Teil macht sich in Massenprotesten – auch einige gewaltbereit – Luft. Wir sehen, wie wichtig bei der aktuellen Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit die parteiunabhängige Interessensgruppen der Staatsanwälte oder die Richtvereinigung sind, oder der Redakteursrat bei der Verteidigung des ORF-Objektivitätsgebots . Oder all die Menschenrechts- und Umweltorganisationen für die politischen Anstöße zur Lösung nationaler und internationaler Probleme. (Manchmal nervend aber unverzichtbar für eine offene Gesellschaft!) Wichtig wäre auch, dass sich die beruflichen Interessensorganisationen aus der parteipolitischen Umklammerung befreien, um die Österreich-Tradition des fatalen Lagerdenkens, möglichst alle gesellschaftlichen Bereiche parteipolitisch zu durchdringen, zu überwinden.

Reformschritte zur Verbesserung der poltischen Kultur

Stichwortartig sei auf die Reformerfordernisse hingewiesen, die für unsere Demokratie von größter Bedeutung sind, lange schon diskutiert werden und noch immer ausstehen:

– eine Föderalismusreform, die Überarbeitung der Bund-, Länder-
und Gemeindekompetenzen
– ein Parteienrecht mit Verankerung der innerparteilichen Demokratie
und Finanzierungregelung
– ein Medien- und Medienförderungsrecht für eine unabhängige,
qualitative Medienlandschaft
– ein ORF-Gesetz mit Entpolitisierung aller Organe
– eine Parlamentsweiterentwicklung, die den Nationalrat aus der de facto
totalen Bindung an die Regierung löst und mehr Luft für eigene Initiativen gibt

Fazit

Die Welt, Europa und unsere Republik befinden sich in einer politischen Krisen- und Übergangsphase. Umso wichtiger ist ein Wertekompass bei der Bewältigung der Probleme. Nationalistische, illiberale Demokraten haben simple, aber eindringliche Antworten parat, deren dickes Ende sich erst später herauszustellen pflegt. In offenen Gesellschaften und pluralistischen Demokratien Antworten und Lösungen auf komplexe Probleme zu finden ist anstrengender, braucht länger, aber es sind letzlich die nachhaltigeren Lösungen, die durch Diskurs- und Konsensfähigkeit erzielt werden. Es gibt für unser unser politisches Leben, in Österreich wie weltweit viel zu verlieren. Wir haben aber die Chance zum Aufräumen und zur Gestaltung der Zukunft. Eine Verantwortung nicht nur der Politik, sondern auch der Bürger, Wähler und der Zivilgesellschaft. Deshalb sei abschließend an das Antikorruptonsvolksbegehren erinnert. Möge es gelingen.

 

Essay, Fazit 180 (März 2022), Foto: Franz Johann Morgenbesser

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